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Geistiges Eigentum wird zum strategischen Finanzierungsvorteil

(openPR) In Zeiten der Subprime Krise und der damit einhergehenden eingeschränkten Kreditvergabe der Banken ist es für mittelständische Unternehmen von zentraler Bedeutung, sich über Alternativen zur klassischen Bankfinanzierung zu informieren und neue Wege in der Unternehmensfinanzierung zu gehen.



Neben den kurz- bis mittelfristigen Möglichkeiten der Finanzierung über Factoring oder Wareneinkaufsfinanzierung und den langfristigen wie Mezzanine- oder Anleihe Kapital, wird die Bedeutung von Patentenfinanzierung in der nächsten Zeit stetig zunehmen, da hier keine Sicherheiten gestellt werden müssen und viele Mittelständler ihr Reservoir an Sicherheiten ausgeschöpft haben. Des Weiteren ist diese Art der Mittelbeschaffung insbesondere für junge, technologieorientierte Unternehmen eine echte Alternative, da sie naturgemäß noch nicht über eine ausreichende Kapitalbasis verfügen.

Gem. Definition ist ein Erfindung patentierbar, wenn sie neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich nutzbar ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Patent erteilt und für maximal 20 Jahre, ab dem Tag der Anmeldung, ein juristischer Schutz gewährt.

Bilanzausweis von Patenten

Bei der Bilanzierung ist darauf zu achten, dass nur entgeltlich erworbene Patente gem. § 248 Abs. 2 HGB bilanziert werden dürfen. Sind diese bilanziert, dürfen sie auch pro rata temporis abgeschrieben werden. Demnach führen Ausgaben im Bereich der FuE zu einer negativen Entwicklung der Eigen-kapitalposition, denn FuE-Ausgaben sind in der GuV ergebniswirksam, ihnen steht jedoch keine entsprechende Aktivposition gegenüber.

Patentbewertung

Um eine Finanzierung darstellen zu können, müssen die Patente nun bewertet werden. Dabei werden i.d.R. verschiedene Ansätze gewählt, die im Folgenden kurz erläutert werden.

1. Kostenansatz

Hier werden die für die Erstellung des Patents aufgewendeten Forschungs- und Entwicklungs-kosten sowie die während der weiteren Nutzung des Patents anfallenden Kosten, z.B. die jährlich zu zahlenden Aufrechterhaltungsgebühren, angesetzt. Dieser Ansatz ist im Rahmen einer Finanzierungstransaktion nicht geeignet, da der Wert des Patents bei wertlosen Patenten über- und bei sehr wertvollen Patenten unterschätzt wird.

2. Einkommensansatz

Hier werden mit Hilfe der DCF-Analyse die zukünftigen Einzahlungsüberschüsse bestimmt und diese mit einem angemessenen Kapitalkostensatz abgezinst. Nachteilig sind die mit Unsicherheit behafteten Einzahlungsüberschüsse zu prognostizieren, da diese ja nur subjektiv, durch den Patentinhaber selbst, geschätzt werden können und somit beeinflussbar sind.

3. Marktansatz

Hier wird versucht, vergleichbare, schon am Markt vorhandene Patente zu finden, für die ein Marktpreis in der Vergangenheit veröffentlicht wurde. Von diesem Marktpreis wird dann der Wert des neu zu bewertenden Patents abgeleitet.

Sale-und-lease-back

In letzter Zeit gewinnt das sale-und-lease-back von Patenten eine immer größer werdende Bedeutung. Hierbei verkauft der Patentinhaber sein Patent oder auch ein ganzes Portfolio an eine Leasinggesellschaft und lizensiert die Nutzungsrechte für die Dauer der voraussichtlichen Aufrechterhaltung der Patente zurück.

Bilanziell ist folgendes zu beachten: Bei Zufluss des Kapitals muss das Unternehmen die stillen Reserven aus nicht bilanzierungsfähigen selbsterstellten Patenten aktivieren. Dies führt zu einer Gewinnerhöhung und muss entsprechend versteuert werden, da der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG gilt.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die systematische Bewertung von Patenten zu einer besseren Bonität und somit auch zu verbesserten Konditionen bei einer Finanzierung führen kann. Insbesondere in Zeiten der Subprime Krise müssen Unternehmen verstärkt nach alternativen Finanzierungsquellen umschauen und die Voraussetzungen der jeweiligen Kapitalgeber kennen.

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