Anlegerschäden bei Kaupthing Bank in Island
(openPR) Anleger und Sparer, die ihr Geld beispielsweise im Rahmen von Tagesgeldkonten bei der isländischen Kaupthing Bank angelegt haben, bangen angesichts der Finanzkrise um die eingezahlten Gelder. Grundsätzlich besteht hier zwar eine Erstattungsmöglichkeit. Allerdings müssen sich die Betroffenen zeitnah hierum kümmern. Denn es muss ein Formular ausgefüllt und nach Island geschickt werden. Es sind hierbei viele Formalitäten zu beachten. Da der Einlagensicherungsfall seit dem 30.10.2008 bekannt ist und für den 09.10.2008 festgestellt wurde, rennt die Zeit. Denn die Antragsfrist zum Einlagensicherungsfonds ist insoweit auf maximal zwei Monate begrenzt, wobei dieses Datum im Einzelfall noch geprüft werden sollte. Anleger und Sparer sollten ihre individuelle Situation deshalb dringend von Fachleuten prüfen lassen.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Böh
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467
Über das Unternehmen
Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige und auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht, Lehrbeauftragter an zwei Hochschulen und auf Grund seiner praktischen und wissenschaftlichen Erfahrung im Kapitalanlagerecht spezialisiert.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Anlegerschäden bei Kaupthing Bank in Island“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.