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USA-Geschäftsreisende aufgepasst - Registrierung wird Pflicht

Bild: USA-Geschäftsreisende aufgepasst - Registrierung wird Pflicht
Dieser Geschäftsmann hat ein US-Visum. Für USA-Reisende ohne Visum gilt ab dem 12. Januar 2009: spätestens 72 Stunden vor Beginn einer Einreise in die USA muss die Registrierung vorliegen.
Dieser Geschäftsmann hat ein US-Visum. Für USA-Reisende ohne Visum gilt ab dem 12. Januar 2009: spätestens 72 Stunden vor Beginn einer Einreise in die USA muss die Registrierung vorliegen.

(openPR) Ab dem 12. Januar 2009 sind alle Reisenden im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (VWP) verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen, bevor sie über den Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten einreisen. Vor allem Geschäftsreisende müssen sich auf die neue Regelung einstellen.



Das oben genannte Datum sollten sich vor allem Geschäftsreisende unübersehbar in ihrem Terminkalender eintragen, denn spätestens 72 Stunden vor Beginn einer Reise in die USA muss ein so genannter ESTA-Antrag beim US-Heimatschutzministerium (DHS) eingegangen sein. Diese neue Einreise-Regelung unter dem Kürzel ESTA (Electronic System for Travel Authorization) ist ein Bestandteil der in diesem Jahr von der US-Regierung verabschiedeten Sicherheitsgesetze. Damit will das DHS vor Reiseantritt feststellen, ob dem Antragsteller aus strafverfolgungs- und sicherheitstechnischen Gründen die Einreise verwehrt werden kann.

Wenn deutsche Reisende für kurze Zeit, also maximal 90 Tage, geschäftlich in die USA reisen wollen, um beispielsweise Kontakte zu Geschäftspartnern zu knüpfen oder Messen, Seminare und Konferenzen zu besuchen, dann ist dies mit dem Programm für visumfreies Reisen möglich. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert die elektronische Reisegenehmigung so früh wie möglich im Vorfeld der Reise zu beantragen. Seit dem 1. August 2008 nimmt das DHS Anträge über die ESTA-Website https://esta.cbp.dhs.gov/ entgegen. Für den Antrag ist beispielsweise die Angabe von persönlichen Daten, Reiseinformationen wie die Flugnummer, die Zieladresse in den USA sowie Angaben zu ansteckenden Krankheiten, Verhaftungen und Verurteilungen erforderlich. Wenn ein Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. In den meisten Fällen stellt das ESTA-System sofort fest, ob die Einreise möglich ist.
Gut zu wissen ist, dass die erteilte Reisegenehmigung über ESTA bis zu zwei Jahre und für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig ist. Wurde bereits eine Genehmigung erteilt und ändert sich anschließend die Reiseplanung, ist eine Aktualisierung der Daten über die ESTA Website möglich. Wichtig ist der Hinweis, dass die elektronische Reisegenehmigung kein Visum ist und Inhaber eines gültigen Visums keinen Antrag im Rahmen von ESTA stellen müssen. Allerdings ist es erforderlich, bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein Nichteinwanderungsvisum zu beantragen, wenn ein ESTA-Antrag abgelehnt wird und die Reise dennoch angetreten werden soll. Die Reisekosten erhöhen sich zunächst nicht, denn es werden keine Gebühren erhoben.

Eine weitere neue Regelung innerhalb der neuen US-Sicherheitsgesetze betrifft auch und vor allem Geschäftsreisende. Denn Reisende in die USA müssen nun an der Grenze damit rechnen, dass mitgeführte Computer und elektronische Geräte auch ohne begründeten Verdacht kontrolliert werden dürfen. „Die Durchsuchung von Laptops sind wichtige Maßnahmen, um die Einführung von Informationen durch terroristische Organisationen zu verhindern“, begründete der stellvertretende Bevollmächtigte des US-Grenzschutzministeriums, Jayson Ahern, diese Aktion. Allerdings ist es Grenzschutzbeamten nicht erlaubt, Computer oder andere elektronische Geräte ohne begründeten Verdacht zu beschlagnahmen.

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