(openPR) Umweltminister Schnappauf: Ziel ist Kooperation von Kommunen und Freistaat zur Altdeponiesanierung
(München, 4. November 2002) Die Staatsregierung hat bereits im Oktober 2000 im Umweltpakt Bayern II ihre Bereitschaft erklärt, Zinserträge aus dem aus Privatisierungserlösen eingerichteten Altlastensanierungsfonds für die Erkundung und Sanierung von kommunalen Altlasten, wie alten Mülldeponien, zur Verfügung zu stellen. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind die Kommunen für die Beseitigung kommunaler Altlasten verantwortlich. Der Freistaat kann daher auf eine angemessene Eigenbeteiligung der verantwortlichen Kommunen nicht verzichten. Bislang stehen solche konkrete Zusagen der Kommunen noch aus. Ziel der Staatsregierung ist es, dass die bayerischen Kommunen sich zu einer Solidargemeinschaft für die Erkundung und Sanierung der kommunalen Altlasten zusammenfinden. Ein ähnliches Konzept praktizieren das bayerische Handwerk und die bayerische Wirtschaft zusammen mit dem Freistaat bereits erfolgreich mit der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB).
In Bayern gibt es rund 7500 kommunale Altdeponien. Sie sind nach ihrem bisher bekannten Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt eingestuft. Nach ihrer Priorität werden sie schrittweise abgearbeitet. Begonnen wird dabei mit der historischen Erkundung. Soweit notwendig erfolgt danach eine Detailerkundung und ggf. auch eine Sanierung.









