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EOS begrüßt geplante Änderung des Insolvenzrechts

(openPR) Hamburg, 22. Oktober 2008 – Der internationale Finanzdienstleister EOS begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, den insolvenzrechtlichen Begriff der Überschuldung anzupassen. In Zukunft muss ein Unternehmen den Insolvenzantrag nicht mehr zwangsweise nach drei Wochen der bilanziellen Überschuldung stellen, wenn es eine positive Fortführungsprognose hat. Diese Änderung wird Finanzmarktunternehmen ebenso wie der mittelständischen Wirtschaft zugute kommen.

Klaus Engberding, als EOS Geschäftsführer verantwortlich für den Geschäftsbereich Deutschland sagt: „Der Vorstoß zeigt eine begrüßenswerte Tendenz weg von der Unumstößlichkeit der Überschuldung hin zu pragmatischen Sanierungsversuchen, die das unternehmerische Handeln stärken.“ Gläubiger derart überschuldeter Unternehmen profitieren hinsichtlich der Realisierung ihrer Forderungen. Ein realistischer gemeinsamer Entschuldungsplan ist für alle Beteiligten von Vorteil.

Hintergrund:
Laut §19, II S.2 der InsO liegt eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bisher musste innerhalb von drei Wochen nach Eintritt dieser rechnerischen Überschuldung ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden – auch wenn ein Unternehmen seine Zahlungen mittelfristig wieder leisten könnte, beispielsweise wegen voller Auftragsbücher. Der Überschuldungsbegriff soll daher so angepasst werden, dass eine vorübergehende bilanzielle Unterdeckung nicht zur sofortigen Insolvenz eines Betriebes führt. Gerade in Krisenzeiten wird gesunden Unternehmen so der Weg zur Sanierung geebnet.

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