(openPR) Die Deutsche Post bietet Anwälten und Inkassounternehmen mit der Signtrust Card eine einfache Lösung für das elektronische Mahnverfahren. Die Arbeitsabläufe in Kanzleien und Mahnabteilungen der Inkassobüros werden dadurch deutlich schlanker, schneller und effizienter.
Ab dem 1. Dezember 2008 müssen Anwälte und Inkassounternehmen gerichtliche Mahnbescheide in maschinell lesbarer Form beantragen. Laut Gesetzgeber ist für die digitale Datenübertragung via EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) eine qualifizierte elektronischer Signatur zwingend notwendig. „Der elektronische Rechtsverkehr bietet in Verbindung mit der qualifizierten elektronischen Signatur einen schnellen, komfortablen und gleichzeitig sicheren Weg des Informationsaustauschs. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auf diesem Weg eine sofortige Empfangsbestätigung für seine Dokumente zu bekommen, was das Nachhalten und die Dokumentation von Fristen deutlich vereinfacht“, erklärt Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des deutschen EDV-Geri.
Bislang ist aber nur ein Teil der Anwaltschaft mit Signaturkarten ausgestattet. Der Deutsche Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer erwarten deshalb einen starken Anstieg der Nachfrage im Zuge der Einführung des elektronischen Mahnverfahrens. „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Thema Signaturkarten bei Anwälten voran zu treiben“, sagt Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Rechtsanwältin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie beim Deutschen Anwaltsverein.
Eine Lösung für die Nutzung der Signaturen für Anwälte und Inkassounternehmen ist Signtrust Card, die Signaturkarte der Deutschen Post. Die Signtrust Card wird individuell für den Antragsteller (natürliche Person) produziert und enthält die elektronische Unterschrift des Karteninhabers, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Die Signtrust Card ist einfach über das Internet zu bestellen, eine Identifizierung des Antragstellers kann bundesweit per PostIdent über das Filialnetz der Deutschen Post erfolgen. Das Signtrust Set enthält zudem ein Kartenlesegerät und eine zertifizierte Signatur-Software. Das Trustcenter der Deutschen Post Signtrust ist ein akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) nach dem Signaturgesetz.
Bereits seit Ende 2006 arbeitet die Deutsche Post eng mit der Bundesnotarkammer zusammen, über die Notare Signaturkarten beziehen können. Denn diese sind für Eintragungen in das Handelsregister zwingend erforderlich. Zum Jahresbeginn 2007 hat der Gesetzgeber dieses wichtige Register komplett auf elektronische Führung umgestellt, Eintragungen mit Papierdokumenten sind nicht mehr möglich.
Zusatzinfo:
„ 8 Schritte zur Ihrer Signaturkarte für Anwälte“ - das Infoblatt erklärt Schritt für Schritt in einfacher Form den Weg zur Signaturkarte und kann als Download unter www.signtrust.de heruntergeladen werden.








