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Verbreiterung der Bemessungsgrundlage fuer die Oekosteuer

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) 6. November 2002

Zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Fortschreibung der oekologischen Steuerreform erklaert Reinhard Schultz, stellvertretender finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

Ziel des Gesetzes zur Fortschreibung der oekologischen Steuerreform ist die Verstaerkung der oekologischen Lenkungswirkung durch Abbau von Subventionstatbestaenden sowie die Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage durch angemessene Einbeziehung von Erdgas. Dabei wird die Wettbewerbsfaehigkeit der deutschen Wirtschaft, besonders der energieintensiven Unternehmen, besonders beachtet.

Die Anhebung des ermaessigten Steuersatzes fuer das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft auf Mineraloel und Strom von 20 Prozent auf 60 Prozent des Regelsteuersatz beruecksichtigt, dass die meisten betroffenen Unternehmen die vergangenen vier Jahre zur Umstellung auf energiesparende Produktionsweisen genutzt haben. Damit ist die steuerliche Spreizung zwischen produzierendem Gewerbe und anderen Unternehmen nicht mehr gerechtfertigt und muss abgeflacht werden. Die energieintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und aufgrund ihrer hohen Energierechnung auch in der Vergangenheit alle technischen Moeglichkeiten zur Effizienzsteigerung genutzt haben, behalten einen Spitzenausgleich, der nahezu wie bisher die Differenz zwischen der Entwicklung des Arbeitgeberanteils an der Rentenversicherung und den zusaetzlichen Belastungen durch die Oekosteuer ausgleicht. Die SPD hat darauf geachtet, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen durch Mehrbelastungen fuer die Unternehmen kommt. Insgesamt wurden die durch die EU genehmigten Beihilfen im Oekosteuerregime deutlich heruntergefahren.

Fuer Unterglasbetriebe des Gartenbaus wurde die Foerderung der Umstellung auf energiesparende Heiztechniken mit jaehrlich 30 Millionen Euro um zwei weitere Jahre verlaengert.

Die Subvention von Nachtspeicherheizungen wird schrittweise bis zum Jahr 2006 abgebaut. Nachtspeicherheizungen sind vergleichsweise umweltunvertraeglich und kommen auch nur noch in wenigen Siedlungsgebieten vor. Die Umstellung dieser Heizungen wird bis zum Jahr 2006 mit zehn Millionen Euro gefoerdert.

Die Umsetzung der Energieeinsparverordnung im Altbaubestand soll aus Mitteln der Oekosteuer mit einem Betrag von jaehrlich 150 Millionen Euro gefoerdert werden. Um moeglichst viele Investitionen zu foerdern, spricht sich die SPD fuer ein Programm auf der Basis stark zinsbeguenstigter Darlehen aus.

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