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Ist die „Seele“ eines Demenzpatienten frei von kognitiven Defiziten?

02.10.200815:12 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ist die „Seele“ eines Demenzpatienten frei von kognitiven Defiziten?
Das Internetportal zum Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das Internetportal zum Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Wenn es darum geht, sich in der allgemeinen Sterbehilfe-Debatte zu positionieren und hier insbesondere den Stellenwert einer vorliegenden Patientenverfügung zu erhellen, kommen wir wohl nicht umhin, auch Grenzbereiche zu diskutieren. Trotz aller Säkularisierung zum Trotz sehen wir uns daher auch mit den Vorstellungen der Kirchen über den Tod im Allgemeinen und dem individuellen Sterben im Besonderen konfrontiert. Wie aber wollen wir uns in einem Wertediskurs auf gleicher Augenhöhe befinden, wenn und soweit die Kirchen für sich reklamieren, die „Wahrheit“ zu verkünden? Die Folgen für das Sterben sind dramatischer, als allgemein hin angenommen: Nicht mein Wille geschehe, sondern der Wille einer transzendenten Macht, die allerdings in der Gegenwart bis dato noch nicht Erscheinung getreten ist und es steht zu vermuten an, dass dies wohl auch nicht der Fall sein wird.



Der Tod und noch mehr der christliche Sterbevorgang nötigt dem Sterbebereiten in allerletzter Konsequenz eine Schmerztoleranzgrenze zu, die wohl über derjenigen liegt, die die palliative Schmerztherapie eigentlich zu leisten imstande ist. Das christliche Sterben wird nicht selten als „heroischer Akt“ gewertet, zumal in den Fällen, wenn und soweit der Christ seinem Herrn und Schöpfer gegenüber treten muss (oder darf?) und er diese Stunde seiner „Erlösung“ ganz bewusst wahrnehmen kann. Da scheint eine terminale Sedierung nicht willkommen zu sein, soll doch der gläubige Christ frei von kognitiven Beeinträchtigungen sich dieses Vorganges bewusst sein. Insofern muss er freilich „seine“ Schmerzgrenze deutlich heraufsetzen, zumal sein Wille beim Hinübergleiten in die transzendente Welt jedenfalls insoweit unbeachtlich ist, als dass er diesen Zeitpunkt nicht willentlich, geschweige denn durch die eigene Hand oder durch die Hand eines Anderen selbst bestimmen kann und vor allem nicht darf. Immerhin scheint es wohltuend zu wissen, dass der „Sünder“ ein kirchliches Begräbnis erfährt – ein kleiner Fortschritt im wertkonservativen Denken etwa der katholischen Kirche, der aber selbstverständlich nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die Selbsttötung vom christlichen Ethos her betrachtet nicht erlaubt ist.

Wo sollen wir unsere Spurensuche nach dem Aufenthaltsort der Seele beim Sterben und nach dem Tod beginnen?

Das Thema ist insgesamt brisant und bedarf zunächst einer Annäherung. In einem kurzen Beitrag hat sich der Autor diesem Vorhaben gestellt. Mehr dazu erfahren Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.iqb-info.de/Spurensuche_Aufenthaltsort_der_Seele_Lutz_Barth_2008.pdf

Lutz Barth

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