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Vorsorgevollmacht statt Patientenverfügung?

01.10.200809:43 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Vorsorgevollmacht statt Patientenverfügung?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Die Christdemokraten für das Leben (CDL), eine Initiative innerhalb der CDU/CSU, kritisiert die aktuelle Regelung des „Patiententestaments“. Ein Hauptproblem beträfe die Verantwortung der Patienten, sagt Leo Lennartz, Rechtsanwalt und Mitglied des Bundesvorstands der CDL, im Gespräch mit Radio Vatikan (Quelle: oecumene.radiovaticana.org, Mitteilung v. 30.09.08)

Um den Willen des Patienten auch in Situationen zu respektieren, in denen dieser sich nicht mehr äußern kann, empfehlen die Christdemokraten für das Leben eine Vorsorgevollmacht.

Hier liegt die CDL ganz auf der Linie des Forums Deutscher Katholiken.

„Patientenverfügungen können zudem unterschlagen, gefälscht oder gegen den Willen des Patienten verwendet werden. Hinzu kommt, dass es kein absolutes Selbstbestimmungsrecht gibt, man also keine Verfügungen treffen kann, die andere Menschen verpflichten, in bestimmten Situationen den Tod eines Patienten oder Pflegebefohlenen durch Unterlassen oder aktives Tun herbeizuführen“, so das Forum Deutscher Katholiken (Quelle: Sterben in Würde, in katn.net v. 24.09.08).

Ungeachtet der Tatsache, dass hier die Stellungnahme erhebliche verfassungsrechtliche Defizite offenbart, was die Reichweite des Selbstbestimmungsrechts anbelangt, ist es unerträglich, mit derartigen Verlautbarungen Ängste bei den Bürgern und Bürgerinnen zu schüren. Es werden „Binsenweisheiten“ als Bedrohungsszenarien dargestellt, die nun beileibe kein Standard in unserer Gesellschaft sind. Natürlich können Patientenverfügungen von Personen „unterschlagen“ und „gefälscht“ werden, die über ein gehöriges Maß an krimineller Energie verfügen. Dies gilt aber ganz generell für rechtserhebliche Willenserklärungen, die schriftlich dokumentiert sind. Unsere Rechtsgemeinschaft zeichnet sich in der Regel durch ein ausgeprägtes (Unrechts)Rechtsbewusstsein aus, so dass allein die fiktive Gefahr einer Rechtsgutverletzung nicht geeignet ist, Einfluss auf die Reichweite der autonomen Verfügung zu nehmen. In diesem Punkte sollten wir nun wirklich die „Kirche im Dorf“ lassen.

Lutz Barth

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