(openPR) Startsignal fuer die praktische Umsetzung von Hartz IV
Zur heutigen 2./3. Lesung des Kommunalen Optionsgesetzes erklaert der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Mit dem Kommunalen Optionsgesetz ist eine der groessten Strukturreformen in Deutschland abgeschlossen. Es ist der letzte Baustein zur Zusammenfuehrung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Es gibt allen Beteiligten ein klares Startsignal: Arbeitsagenturen, Kommunen, Beschaeftigungsgesellschaften und freien Traegern.
Der Bildung von Arbeitsgemeinschaften steht nichts mehr im Wege. Arbeitsagenturen und Kommunen koennen gemeinsam und gleichberechtigt die Betreuung der Langzeitarbeitslosen und der Familienangehoerigen sowie die Auszahlung der Geldleistungen uebernehmen. Kommunen, die es sich zutrauen, koennen die Aufgaben auch alleine uebernehmen. Voellig unverantwortlich und politische Krawallmache ist allerdings die Aufforderung des hessischen Ministerpraesidenten Koch an die Kommunen, die Arbeit zu blockieren. Falsch ist auch das Gerede von einer Terminverschiebung. Natuerlich ist eine neue Leistung fuer vier Millionen Menschen eine grosse und schwierige Aufgabe fuer die beteiligten Institutionen und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, aber gesetzliche Terminvorgaben sind einzuhalten. Dafuer sind auch die Fuehrungskraefte verantwortlich. Im Uebrigen muessen die Daten immer moeglichst zeitnah erhoben werden, weil die aktuellen Verhaeltnisse fuer die Leistungsbewilligung massgeblich sind. Man kann dort also gar keinen grossen Vorlauf organisieren, ein gewisser Engpass und Anlaufschwierigkeiten sind bei jedem Termin unvermeidlich.
Unabhaengig von der Aufgabenverteilung und dem Termin befuerchten viele Kommunen hoehere finanzielle Belastungen als in Hartz IV angesetzt. Die SPD-Fraktion steht zu ihrer Zusage, dass die Reform die Gemeinden um insgesamt 2,5 Milliarden Euro entlasten soll. Die Kostenberechnung wird jetzt aktualisiert, wir werden dann auch gesetzliche Aenderungen zeitnah einbringen. Das hat aber mit dem Optionsgesetz nichts zu tun. Es ist finanzneutral, aendert also nichts an der Finanzverteilung und bietet ueberhaupt keinen Vorwand fuer irgendwelche Blockaden.