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DEKRA Energieausweis legt Verbrauchswerte offen

26.09.200815:46 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: DEKRA Energieausweis legt Verbrauchswerte offen

(openPR) Der Energieverbrauch eines Gebäudes bzw. einer Wohnung entwickelt sich für Eigentümer und Mieter von Immobilien zu einem permanent steigenden Kostenfaktor. Mit der aktualisierten Energie-Einsparverordnung soll mehr Transparenz in die Verbrauchswerte einziehen, so dass auf lange Sicht auch Kosten gespart werden. Dafür wird nach Angaben der Bausachverständigen von DEKRA der neue, schon lange diskutierte Energieausweis ausgestellt, der sowohl für Neubauten (bereits ab 2002) als auch für bestehende Gebäude ab Juli 2008 verlangt wird.



Nutzen durch den Energieausweis
Dieses Gebäude-Zertifikat gibt Auskunft über den Energieverbrauch von Wohn- und Nutzflächen pro Quadratmeter und Jahr. Damit erhält der Eigentümer Informationen über den „Energiestatus“ seiner Immobilie. Diese Bestandsaufnahme kann für die Planung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen wichtige Eckdaten liefern.
Für den Haus- oder Wohnungsinteressenten wird der Verbrauch transparent und vergleichbar durch eine Skala, ähnlich wie man sie z.B. auf Kühlschränken und anderen Elektrogeräten findet. Damit erkennt er, welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen können. Energiepässe müssen für Neubauten oder beim Verkauf bzw. Neuvermietung einer bereits vorhandenen Immobilie vorgelegt werden und müssen vom Gebäudeeigentümer oder der Eigentümergemeinschaft in Auftrag gegeben werden.

Energiepass in zwei Varianten
Energieausweise werden in zwei unterschiedlichen Qualitäten ausgestellt: einen ver-brauchsorientierten (vereinfachte Gebäudeaufnahme) und einen bedarfsorientierten (detaillierte Gebäudeaufnahme). Bei der vereinfachten Datenaufnahme müssen dem DEKRA Experten die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre für Heizung und zentraler Warmwasserbereitung lückenlos vorgelegt werden, z.B. aus früheren Abrechnungen; bei Nichtwohngebäuden auch der Gesamtstromverbrauch. Einzelne Bauteile, wie Dachgauben oder beheizte Kellerräume, dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Dieser Energiepass kann sowohl für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude erstellt werden und ist 10 Jahre gültig.

Aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Energiepass. Bei einer ausführlichen Datenaufnahme werden vorhandene Informationen zur Gebäudesubstanz, wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) genutzt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. „Im Mittelpunkt steht die Einschätzung der Qualität des Wärmeschutzes von Fenstern, Wänden und Dach sowie die Beurteilung der Qualität der Heizungsanlage“, erläutert Bauexperte Mike Verhoeven. „Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere im Zusammenhang mit einer geplanten Gebäudesanierung“. Auch dieser Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit.

Energieausweis von DEKRA
Die Erstellung verbrauchsorientierter Energieausweise kann kostengünstig, z. B. für ein Einfamilienhaus zum Preis von 49,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt., über das Internetportal www.dekra.de/energieausweis abgewickelt werden.
Die Ausstellung der bedarfsorientierten Energiepausweise übernehmen bundesweit die Bausachverständigen von DEKRA. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und das notwendige Fachwissen auf dem Energie- und Bausektor. Die Kosten richten sich bei Wohngebäuden nach der Anzahl der Wohneinheiten in einem Objekt und nach der Nutzfläche bei Nicht-Wohngebäuden. Für ein 1 – 2-Familienhaus werden rund 750,00 Euro inkl. gesetzl. MwSt. berechnet. Die Leistungen umfassen neben der Ausstellung des bedarfsorientierten Energieausweises einen schriftlichen Bericht mit Sanierungsempfehlungen und Amortisationsberechnungen.
Künftige Mieter werden nach dem Energiepass fragen, denn die "Zweite Miete" ist heute ein wesentlicher Entscheidungsgrund für oder gegen ein Objekt. Unerlässlich sind die Informationen aus dem Energiepass auch für Käufer eines Immobilienobjekts.

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