(openPR) In den Medien wurde bereits ausgiebig darüber berichtet. Herr Anis Mohamed Ferchichi besser bekannt unter seinem Künstlernamen "Bushido" lässt Tauschbörsen wie Emule und Bearshare daraufhin untersuchen, ob seine Werke dort verbreitet werden.
Sobald eine Rechtsverletzung festgestellt wird, lässt der bekannte und bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebte Rapper teure Abmahnungen versenden. Das bedeutet, die Angeschriebenen müssen Anwaltkosten und Schadensersatz von mindestens EUR 600 zahlen. Bedenklich ist dabei, dass die Schreiben regelmäßig an die Eltern versendet werden, weil auf diese der Anschluss gemeldet ist. Müssen die Eltern die Kosten der Abmahnung dann tragen? Der bekannte und auf Urheberrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs ist skeptisch: "Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich. Einige Gerichte sind der Auffassung, dass der Anschlussinhaber grundsätzlich verpflichtet ist, Sorge zu tragen, dass keine Rechtsverletzungen geschehen. Dies gilt aber nur, wenn die Eltern Prüf- und Überwachungspflichten verletzte haben. Hier sollte die Abmahnung auf jeden Fall durch einen Anwalt geprüft werden."
Wirkt sich die Gesetztesänderung nach der Abmahnungen nur noch EUR 100 betragen dürfen auf die Abmahnungen aus? Dazu noch einmal Dr. Wachs: " Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob es sich bei Tauschbörsen Abmahnungen um einen einfach gelagerten Fall handelt, der die Begrenzung der Anwaltskosten begründet. Ich würde dies aber unter Berücksichtigung der Motive des Gesetzgebers bejahen. Jeder Abgemahnte sollte die Möglichkeit nutzen im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs mit mir die Chancen und Risiken der Abwehr einer solchen Abmahnung auszuloten. Ich berate und vertrete seit Gründung der Kanzlei Mandanten aus ganz Deutschland."












