(openPR) Feuchtigkeit macht dem Balkon enorm zu schaffen. Schon kleinste Risse in der Bodenplatte können eine Zerstörung der gesamten Bausubstanz nach sich ziehen.
Nürnberg, 25. September 2008. Im Herbst fallen die Blätter und für Gartenbesitzer beginnt die Zeit des Laubharkens. Aber auch Mieter von Wohnungen mit Loggias, Balkons oder Terrassen müssen unter Umständen darauf achten, Laub oder Verschmutzungen zu beseitigen. Wenn nämlich der Abfluss verstopft ist, Wasser nicht ablaufen kann und es zu Schäden kommt, kann es unangenehm für den Mieter werden. Auf die Pflicht, für einen freien Abfluss zu sorgen, weist das Immobilienportal Immowelt.de hin. Verstopfte Abflüsse können zu Wasserschäden an der Mietsache selbst, insbesondere aber auch in darunter liegenden Wohnungen, führen. Im Schadensfall muss der Mieter beweisen, dass er die Verschlechterung der Mietsache weder verursacht noch verschuldet hat (OLG Karlsruhe, RE vom 9.08.1984, aus: NJW 1985, S. l 142).
Die Folgen, die nicht ablaufendes Wasser für Balkons haben kann, sollten nicht unterschätzt werden, berichtet Immowelt.de. Nach jedem Regen muss der Balkon wieder trocknen können. Auch im Winter muss die Entwässerung funktionieren und Regenwasser schnell und ohne Staunässe ableiten. Dafür sollte die Balkonfläche eben, sauber und zum Ablauf hin leicht geneigt sein. Regenwasser sollte sich außerdem besser in einer Ablaufrinne sammeln, statt einfach über den Rand des Balkons hinunterzulaufen.
Gefährlich wird es, wenn Nässe sich aufgrund kleinerer Schäden in den Bodenfugen sammelt und in die Bausubstanz einzieht. In der kalten Jahreszeit kann es bei Frost zur Ausdehnung des dann gefrorenen Wassers kommen und in der Folge zum Anwachsen der Fugenrisse. Schließlich dringt noch mehr Nässe in die vergrößerten Risse ein. Nach und nach wird so die Bausubstanz angegriffen und zerstört. Sogar die Fassade kann in schlimmeren Fällen in Mitleidenschaft gezogen werden. Immowelt rät, einen Fachmann einzuschalten, wenn entsprechende Mängel an Balkonen beobachtet werden.
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