(openPR) Alterseinkuenftegesetz ist historischer Meilenstein
30. April 2004 – 405 - Zur Verabschiedung des Alterseinkuenftegesetzes durch den Deutschen Bundestag erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
Die Reform der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkuenften war seit mehr als zwei Jahrzehnten ueberfaellig. Bereits 1980 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Besteuerung von Alterseinkuenften neu zu regeln. Dabei hatte es einen weiten Rahmen gesteckt, innerhalb dessen die eingetretenen Verzerrungen zwischen der Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen beseitigt werden sollten.
Die von 1982 bis 1998 amtierenden Regierungen von CDU/CSU und FDP haben diese Frage nicht aufgegriffen und den verfassungswidrigen Zustand sogar noch verschaerft. Im Jahr 1996 waren bei einem Rentner, der ab mit 65 Jahren in den Ruhestand ging, 62.000 Mark steuerfrei, bei verheirateten Rentnern waren es sogar 110.000 Mark. Bei verheirateten Pensionaeren blieben 1996 aber nur 37.000 Mark steuerfrei, bei verheirateten Arbeitnehmern waren es 33.000 Mark.
Es ist das Verdienst der rot-gruenen Koalition, dass jetzt endlich der historische Schritt hin zu einer gerechten und gleichmaessigen Besteuerung von Renten, Pensionen und Arbeitseinkuenften getan wird. Natuerlich bedarf ein solcher Prozess einer langen Uebergangsfrist. Nach Ablauf der ersten Uebergangsfrist im Jahr 2025 werden im Rahmen grosszuegiger Hoechstgrenzen Altersvorsorgeaufwendungen vollstaendig steuerlich verschont bleiben. Nach Ablauf der zweiten Uebergangsfrist im Jahr 2040 werden die Renten der dann in Ruhestand gehenden Rentner vollstaendig besteuert werden.
Das Alterseinkuenftegesetz ist gleichzeitig ein gewaltiges Steuersenkungsprogramm. Schon im Jahr 2005 werden die Buergerinnen und Buerger um ueber eine Milliarde Euro steuerlich entlastet werden. Damit werden die Steuern zusammen mit der letzten Stufe der Steuerreform im Jahr 2005 um 7,5 Milliarden Euro gesenkt. Das Entlastungsvolumen steigt bis 2010 sogar auf fast sechs Milliarden Euro an.
Der Umstellungsprozess auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Renten geschieht gleitend. Bis zu einer gesetzlichen Rente von 19.000 Euro (38.000 Euro bei verheirateten Rentnern) wird auch im Jahr 2005 kein Steuerbelastung eintreten. Selbst wenn - bisher schon voll steuerpflichtige - Betriebsrenten oder andere steuerpflichtige Einkuenfte hinzukommen, bleiben die meisten Rentner steuerlich unbelastet. Der beigefuegten Tabelle mit Berechnungen des Bundesfinanzministeriums koennen entsprechende Beispiele entnommen werden.
Anlage: Neuordnung der Altersbesteuerung – Belastungsbeispiele fuer das Jahr 2005







