Schuldenerleichterung für Ecuador
(openPR) 11. März 2004 - Am 11. März 2004 wurde in Berlin das achte Umschuldungsabkommen zwischen der Republik Ecuador und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Rückzahlungsbedingungen von rd. 4 Mio. EUR; je zur Hälfte Handelsforderungen und Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit.
Dieses Abkommen basiert auf einer multilateralen Vereinbarung des Pariser Clubs vom 13. Juni 2003, dessen Grundlage das ecuadorianische Wirtschaftsreformprogramm und die Bereitschaftskreditvereinbarung des IWF vom 21. März 2003 ist. Das Abkommen ermöglicht Ecuador, seine Rückstände und laufenden Fälligkeiten über einen Zeitraum von 18 Jahren einschließlich 3 Freijahre (Handelsforderungen) bzw. über 20 Jahre einschließlich 10 Freijahre (Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit) zurückzuzahlen.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die Bundesrepublik Deutschland leistet damit erneut einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung und Unterstützung des Reformprozesses in Ecuador.
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Das Abkommen wurde auf deutscher Seite vom Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Caio K. Koch-Weser, und vom Vortragenden Legationsrat I. Klasse Detlef Lingemann, Auswärtiges Amt, und auf ecuadorianischer Seite vom Wirtschafts- und Finanzminister Mauricio Pozo Crespo unterzeichnet.
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