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Immobilien-Kaufverträge – auf den Inhalt kommt es an

12.09.200815:46 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Immobilien-Kaufverträge – auf den Inhalt kommt es an
Immobilienkaufverträge Teil 1 - Was Käufer und Verkäufer wissen sollten
Immobilienkaufverträge Teil 1 - Was Käufer und Verkäufer wissen sollten

(openPR) Wer heute eine Immobilie kauft oder verkauft, der tut dies häufig sehr blauäugig und vertraut darauf, dass der zur Neutralität verpflichtete Notar es schon richten und niemand übervorteilt wird, doch weit gefehlt.

Das es in der Praxis ganz anders aussieht, darauf verweist der ImmoVerlag, Grömitz, der dieser Illusion mit dem soeben veröffentlichten Ratgeber »Immobilienkaufverträge – Was Käufer und Verkäufer wissen sollten« (ISBN 978-3000252396) entgegenwirken will.

Der Verleger und Autor verschiedener Immobilienratgeber, Stephan Probst, zur Problematik von Immobilienkaufverträgen: „Der Notar erforscht zwar die Willen von Käufern und Verkäufern, er ist jedoch kein Schiedsrichter, der Sachverhalte bewertet, sondern er erklärt lediglich parteilos unvorteilhafte Vertragsklauseln. Es gilt für jede Partei, selbst die Gefahren zu erkennen und Fehler zu vermeiden. Dies setzt zunächst voraus, dass Vertragsinhalte tatsächlich verstanden und nicht nur als gegeben hingeommen werden.

Verstehen sollten die Parteien auch, so der Branchenkenner, was die jeweiligen Zahlungsvereinbarungen bedeuten, welche Sicherheiten sie bieten und wie sich Käufer und Verkäufer vor unlauteren Absichten der Gegenpartei schützen können. Wann ist eine Übergabe sinnvoll und wie kann überhaupt sichergestellt werden, dass der Verkäufer den Verkaufsgegenstand nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises dann auch tatsächlich übergibt oder übergeben kann. Liegen möglicherweise Altlasten oder irgendwelche unbekannten Beschränkungen oder anderweitige Nutzungsrechte vor? Und schließlich sollten die Parteien wissen, welche Vereinbarungen oder Absprachen überhaupt beurkundungspflichtig sind, denn eine ganze Reihe von so genannten „Nebenabreden“ werden in vielen Fällen schon allein aus Unkenntnis verschwiegen, was späterhin nicht selten zu Vertragsanfechtungen führt.

Dies alles sind Dinge, die die Parteien wissen sollten, bevor es an die Vertragsunterzeichnung geht, erklärt Probst, denn selbst wenn ein Makler im Rahmen seiner Möglichkeiten den Parteien beratend zur Seite steht, ist er noch lange nicht in der Verantwortung und/oder Haftung. Viele tun zwar ihr Möglichstes, aber das allein kann im Zweifel nicht vor Schaden bewahren, denn dass abschließende Risiko verbleibt immer bei den Parteien.

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