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Demenzkrankheit enttabuisieren

12.09.200814:54 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Demenzkrankheit enttabuisieren
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Erst kürzlich hat ein Europäischer Workshop Demenz „Ethik im Netz“ stattgefunden. Das Ziel der Initiative besteht darin, unter der Überschrift „Ethik im Netz“ ethische Konfliktsituationen in Pflege und Betreuung von demenzkranken Menschen zu behandeln und ein Forum für Austausch, Diskussion und Erarbeitung neuer Lösungen anzubieten

Dies ist nachhaltig zu begrüßen, zumal sich eine derartige Plattform auch dazu eignen dürfte, sich von „Verklärungsstrategien“ der Demenz (auch als eine) Krankheit verabschieden, zumindest aber hierüber eine offene Debatte, führen zu können. Dies gilt auch im Hinblick auf die Aufsichtspflicht über einen Demenzkranken und ggf. der von ihm verfassten Patientenverfügung.

Ganz aktuell hat sich Thomas Klie in einem Beitrag unter dem Titel »Förderung von Mobilität und Sicherheit bei Menschen bei demenziellen Einschränkungen in stationären Einrichtungen und die Debatte um die „Aufsichtspflicht“« u.a. zur Bedeutung von sog. „State of the Art“ – Klauseln und der „Aufsichtspflicht“ geäußert (in PflR 08/2008, S. 366 ff.).

Dieser Beitrag befindet sich insofern nicht auf der Höhe der Zeit, als dass er die aktuelle Diskussion über die Frage nach der Verbindlichkeit von Standards (auch solche pflegerischer Natur) in der Gänze übergeht und sich vielmehr von der Vorstellung leiten lässt, als seien diese Standards eine verbindliche Referenz für die Träger und die Pflegenden, die im Übrigen dazu beitragen, dass insgesamt die Debatte „verfachlicht“ werde.

Klie beklagt hierbei eine zum Teil „sehr fachferne“ Diskussion, die aus der komplexen haftungsrechtlichen Diskussion herauszuholen sei. Er appelliert in diesem Zusammenhang stehend dafür, dass die Träger und MitarbeiterInnen in den „juristischen Diskursen“ unterstützt werden sollen, „sich einem vorfachlichen Aufsichtsverständnis zu entziehen“.

Dieser Hinweis ist nicht nur entbehrlich, sondern höchst problematisch. Warum dem so ist, wird in einem aktuellen Beitrag v. Lutz Barth nachgegangen.

Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten des IQB unter dem nachfolgenden Link:

http://www.iqb-info.de/Demenzkrankheit_enttabuisieren_Lutz_Barth_2008.pdf

Lutz Barth

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