openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Autowerbung – Klebefolie – GEZ-Gebührenpflicht

28.08.200818:01 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: Autowerbung – Klebefolie – GEZ-Gebührenpflicht
Zeigen Sie Ihrem Problem die rote Karte!
Zeigen Sie Ihrem Problem die rote Karte!

(openPR) Wer sein Auto als Werbefläche nutz, muss ggf. gewerbliche GEZ-Gebühren zahlen, Medienrecht aktuell, Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen, informiert:

Ein Privatmann hatte großflächig auf seinem privaten Pkw auf eine Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner Ehefrau hingewiesen. Der SWR entdeckte die Werbung und sendete dem Mann einen Gebührenbescheid für das gewerblich genutzt Autoradio zu. In einer anschließenden Klage machte der Autohalter vergeblich geltend, dass das Fahrzeug privat genutzt würde. Andere, vergleichbare Fahrzeughalter die auf ihren Autos Werbung für Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser machen, würden schließlich auch nicht zur Gebührenerstattung herangezogen. Dies sei eine Ungleichbehandlung. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz gab dem SWR recht. Der SWR begründete seinen Gebührenbescheid damit, dass durch die Werbeaufschrift eben keine reine private Nutzung des Kraftfahrzeugs des Klägers vorliege. Nur bei einer rein privaten Nutzung wäre das Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Es komme dabei nicht auf den Umfang der nicht privaten Nutzung an. Auch wenn die nicht private Nutzung sehr gering sei, falle eine Rundfunkgebühr für das Autoradio an. Beim Kläger liege wegen der Werbung für das Geschäft der Ehefrau eine teilweise nicht private Nutzung des Kfz vor. Werbung für ein Geschäft sei wie die Geschäftstätigkeit selbst zu behandeln und damit nicht privat. Der Kläger habe davon auch einen Vorteil. Die Förderung des Geschäfts der Ehefrau komme letztendlich auch ihm zugute. Aufkleber oder ähnliches mit Hinweisen auf Diskotheken, Kneipen oder Autohäuser seien mit der Werbung auf der Heckscheibe des Kraftfahrzeugs des Klägers nicht vergleichbar. In der Regel seien sie viel kleiner. Außerdem hätten sie nicht zum Ziel, deren Geschäfte zu fördern. Sie erfüllten vielmehr eine Funktion wie eine private Empfehlung von Kunde zu Kunde. Schließlich sei auch ein Vorteil auf Seiten des Kraftfahrzeughalters nicht erkennbar. (VG Mainz, Urt. v. 07.07.2008, 4 K 461/08.MZ) Quelle u.a.: Pressemitteilung der Justiz Rheinland-Pfalz v. 23.07.2008.


Nach der Urteilsbegründung des Gerichts dürfen nun alle Mitarbeiter von Diskotheken, Kneipen aber auch Supermärkten oder sonstigen Diskountern, die von Ihren Arbeitgebern nahegelegt bekommen, einen Aufkleber ihres Unternehmens auf dem privaten Kfz gut sichtbar zu platzieren, sich vor den Außendienstmitarbeitern der GEZ hüten.
Eindeutiges Ziel dieser Werbung ist es, das Geschäft des Arbeitgebers zu fördern. Der Vorteil für den Kraftfahrzeughalter liegt in dem Erhalt und der Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes.

www.zrwd.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 237886
 3801

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Autowerbung – Klebefolie – GEZ-Gebührenpflicht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Zorn Reich Wypchol Döring, Rechtsanwaelte in Sozietaet

Kindergartengebühren bei anhaltendem Streik zahlen?
Kindergartengebühren bei anhaltendem Streik zahlen?
Kann man Gebühren zurückverlangen? Fachartikel aus dem Bereich Staat und Verwaltung - 29.05.2015 - 3 mal gelesen. Der Streik von öffentlichen Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen hält bundesweit an. Ein Ende ist nicht abzusehen. Eine Annäherung der Streitparteien auch nicht. Kindergartengebühren werden dennoch gezahlt. Kindergartengebühren bei anhaltendem Streik zahlen? Kann man Gebühren zurückverlangen? Ungewöhnlich ist, dass zumindest eine der Parteien möglicherweise durch den Streik erheblich profitiert. Derzeit ist es wohl so, d…
Bild: Vorfälligkeitsentschädigung | WiderrufsbelehrungBild: Vorfälligkeitsentschädigung | Widerrufsbelehrung
Vorfälligkeitsentschädigung | Widerrufsbelehrung
“Der Verwender einer Widerrufsbelehrung kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen, wenn er das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung verwendet hat.” – so entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.08.2012 (Az. VIII ZR 378/11) (Leitsatz). Bedeutung hat dieses Urteil, neben allen Arten von Verträgen, die unter Verwendung dieses Musters abgeschlossen wurden, besonders im Bank- und Kapitalmarktrecht, wo oft Verträge über hohe Summen unter Verwendung dieser vorformuli…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mahnen Begriffe wie "PC-Gebühr" oder "GEZ-Abmeldung" abBild: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mahnen Begriffe wie "PC-Gebühr" oder "GEZ-Abmeldung" ab
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mahnen Begriffe wie "PC-Gebühr" oder "GEZ-Abmeldung" ab
Berlin, 23.08.2007 - Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, über 20 "nicht existente" bzw. "falsche" Begriffe wie "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" nie wieder zu verwenden. Über eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" soll akademie.de für jede erneute öffentliche Verwendung eines Verbotsworts an die GEZ 5.100 Euro bezahlen. Bisher hatte akademi…
Bild: JuLis Neuss gegen Internet-GEZBild: JuLis Neuss gegen Internet-GEZ
JuLis Neuss gegen Internet-GEZ
Neuss. Die Jungen Liberalen (JuLis) Neuss sprechen sich aufs Schärfste gegen die für 2007 geplante Ausweitung der GEZ-Gebührenpflicht auf internetfähige Computer aus. "Nicht nur bei jungen Leuten will die GEZ hier abkassieren. Gerade der Mittelstand, der das Rückgrat der Neusser Wirtschaft bildet, wird durch zusätzliche Abgaben noch mehr belastet, als …
Bild: RECHTLEGAL - Rechtstipp Dezember 2006: GEZ - mit fünf Euro sind Sie dabeiBild: RECHTLEGAL - Rechtstipp Dezember 2006: GEZ - mit fünf Euro sind Sie dabei
RECHTLEGAL - Rechtstipp Dezember 2006: GEZ - mit fünf Euro sind Sie dabei
Haben Sie einen Computer oder ein internetfähiges Handy? Zahlen Sie bereits für Radio oder Fernsehen Rundfunkgebühren? Dann brauchen Sie nicht weiter zu lesen ... für Sie ändert sich nichts. Anderenfalls müssen Sie ab dem 01. Januar 2007 für internetfähige Computer (das sind grundsätzlich alle) und internetfähige Mobiltelefone GEZ-Gebühren zahlen, und zwar in Höhe von monatlich EUR 5,52. Die ursprüngliche Forderung, für diese Geräte sogar Fernseh- und Rundfunkgebühren in Höhe von EUR 17,03 monatlich zu verlangen, ist zwischenzeitlich vom Tis…
JuLis NRW: FDP NRW folgt den JuLis und kritisiert die GEZ Gebühren für internetfähige PCs
JuLis NRW: FDP NRW folgt den JuLis und kritisiert die GEZ Gebühren für internetfähige PCs
Düsseldorf. Auf dem Landesparteitag der FDP am 29.04.2006 in Wuppertal wurde durch die Jungen Liberalen (JuLis) NRW das Thema „GEZ Gebühren für internetfähige PCs“ aufgegriffen. Die NRW FDP hat sich einstimmig gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige PC ausgesprochen. „Diese Regelung wird vor allem kleinere und mittlere Unternehmen belasten, sie müssen diese neue zusätzliche Gebühr entrichten, nur weil sie internetfähige PCs an ihren Arbeitsplätzen einsetzen. Ebenso werden Besitzer von Mobiltelefonen mit Internetzugang zu…
AbGEZockt - Die dreisten Methoden der Gebühreneintreiber
AbGEZockt - Die dreisten Methoden der Gebühreneintreiber
AbGEZockt Die dreisten Methoden der Gebühreneintreiber GEZ-Fahnder schleichen in Hamburg durch Altenheime und schreiben von Türschildern die Namen bettlägeriger Bewohner ab. Diese gebrechlichen Senioren bekommen kurz darauf Zahlungsaufforderungen – rückwirkend für mehrere Jahre. Die Gebühren-Sheriffs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spekulieren offenbar darauf, dass geschwächte und betagte Menschen sich schwer gegen 17,03 Euro (für TV und Radio pro Monat) wehren können. Die Fernseh-Zeitschrift „Gong“ enthüllt in ihrer jüngsten …
Geplantes GEZ-Gebührenmodell ist künstlicher Wachstumshemmer für die gesamte Internetbranche in Deutschland
Geplantes GEZ-Gebührenmodell ist künstlicher Wachstumshemmer für die gesamte Internetbranche in Deutschland
… Vorsitzender der Fachgruppe Mobile im BVDW: "Junge Generationen sind die Treiber neuer Technologien - derzeit unter anderem des Mobile Internet. Diese mit der GEZ-Gebührenpflicht abzustrafen, wäre wenig förderlich für die Entwicklung des Mobile Marktes in Deutschland." Marcel Pirlich (ZED Deutschland), Leiter des Arbeitskreis Mobile Internet & Entertainment …
Bild: Webportal der GEZ erneut mit Gütesiegel ips ausgezeichnetBild: Webportal der GEZ erneut mit Gütesiegel ips ausgezeichnet
Webportal der GEZ erneut mit Gütesiegel ips ausgezeichnet
Die Gebühreneinzugszentrale GEZ erhielt heute erneut das Gütesiegel der internet privacy standards (ips) für vorbildlichen Datenschutz der Webseite gez.de. Der Bürger findet auf dem Webportal zahlreiche Informationen rund um das Thema Gebühreneinzug und zu den damit verbundenen Datenschutzmaßnahmen. Kern der Online-Dienstleistungen ist die Rubrik „Mein Online-Service“, in der sich die Teilnehmer im Hinblick auf die Gebührenpflicht unkompliziert an-, ab- oder ummelden können. Dabei erhebt und verarbeitet die GEZ personenbezogene Daten konform …
Bild: GEZ-Gebühren für Selbständige und Freiberufler im Home-OfficeBild: GEZ-Gebühren für Selbständige und Freiberufler im Home-Office
GEZ-Gebühren für Selbständige und Freiberufler im Home-Office
Berlin – Seit 2007 steht fest, dass auch für PCs GEZ-Gebühren fällig werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2010 bereits darüber entschieden, dass dies ebenfalls für ausschließlich beruflich genutzte Rechner rechtens ist. Für Selbständige und Freiberufler ergeben sich viele Fragen im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr. Zahlen Freiberufler zusätzliche GEZ-Gebühren, wenn der PC sowohl privat als auch beruflich von zu Hause aus genutzt wird? Banktip.de (www.banktip.de) beantwortet im aktuellen Ratgeber zum Thema GEZ-Gebühren für Se…
Jeder Dritte kann auf ARD und ZDF verzichten
Jeder Dritte kann auf ARD und ZDF verzichten
Laut Empfehlung der KEF sollen die Rundfunkgebühren 2009 um 5,6 Prozent angehoben werden / Umfrage von Konzept & Analyse zeigt: Die Deutschen zahlen nur ungern für öffentlich-rechtliches Fernsehen und Radio Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen die Deutschen mit einem freien und unabhängigen Fernseh- und Hörfunkprogramm versorgen. Doch nur wenige Bundesbürger wollen für die Informationsvielfalt von ARD und ZDF bezahlen. Lediglich 10 Prozent der Deutschen überweisen gerne die monatlichen Gebühren für die Öffentlich-Rechtlichen u…
80 Prozent der Deutschen lehnen GEZ-Gebühren für PCs ab - Widerstand in Politik, Wirtschaft und Verbänden gegen Pläne der öffentlich-rechtlichen Sender
80 Prozent der Deutschen lehnen GEZ-Gebühren für PCs ab - Widerstand in Politik, Wirtschaft und Verbänden gegen Pläne der öffentlich-rechtlichen Sender
Gebührenfalle für Unternehmen - Abzocke statt Innovation oder Geldanspruch ohne Gegenleistung Berlin/Hannover - Die pauschale Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wird massiv kritisiert. Die große Mehrheit der Deutschen findet es falsch, ab 2007 eine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer zu erheben. Nach einer Umfrage des Hamburger Magazins stern lehnen 80 Prozent der Bürger die von der GEZ erhobene Gebühr für "neuartige Rundfunkgeräte" ab. Von den Internet-Nutzern finden sogar 88 Prozent die Gebühr falsch. Für die Geb…
Sie lesen gerade: Autowerbung – Klebefolie – GEZ-Gebührenpflicht