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EU-Standardüberweisung zum 1. Mai 2004 auch in die neuen EU-Länder

01.01.200410:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) 04.05.2004 - Ab sofort wird der Überweisungsverkehr auch in die zehn neuen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für die Kunden einfacher und günstiger. Die bereits seit Juli 2003 durch Banken und Sparkassen angebotene EU-Standardüberweisung gilt nun in allen 25 Mitgliedsstaaten. Das heißt: Ob die Miete fürs Ferienhaus in der Provence oder die jährliche Gebühr für den Bootsliegeplatz in Polen, die Überweisung ins europäische Ausland

kostet jeden Kunden nicht mehr als seine Inlandsüberweisungen.

Voraussetzung ist: Die Kunden verwenden die EU-Standardüberweisung im Online Banking oder als Formular. Dafür brauchen sie die internationale Kontonummer des Empfängers, die so genannte IBAN (International Banking Account Number), sowie die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) – auch als SWIFT-Code bekannt. IBAN und BIC erhalten die Kunden

bei ihrer Bank oder Sparkasse für ihre dort geführten Konten. Die europäischen Banken informieren darüber hinaus ihre eigenen Kunden über IBAN und BIC auf den Kontoauszügen. Die neue Regelung gilt außerdem nur für Euro-Überweisungen bis zu einer Höhe von 12.500 Euro und in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Seit 1. Mai 2004 gehören dazu nun auch Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten unter http://www.bankenverband.de abrufen.

 

Kontakt:

Dr. Kerstin Altendorf

Bundesverband deutscher Banken

Tel.: 030/1663-1250

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