(openPR) BERLIN. Zu dem heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung des Parteiengesetzes erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Joachim :
Die FDP-Bundestagsfraktion bringt heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der es Parteien künftig untersagt, sich an Presseunternehmen und Rundfunkstationen zu beteiligen. Der Gesetzentwurf sieht dafür eine Änderung im Parteiengesetz vor.
Die Initiative der FDP beugt einer strukturellen Störung der demokratiestaatlichen Funktion der Presse vor. Allein die SPD-Medienholding DDVG ist bereits heute an 14 Verlagen und 27 Hörfunkstationen beteiligt. Die historische Begründung für die Beteiligung von Parteien an Medien besteht heute nicht mehr. In einem demokratischen Rechtsstaat kommt den Medien eine entscheidende Rolle bei der politischen Willensbildung der Bevölkerung zu. Die Kontrolle der Parteien durch die Medien und die Sicherung freier Medien sind Grundvoraussetzungen für ein freiheitliches Staatswesen. Die Ausübung von politischer Macht und die kritische Bewertung des politischen Handels durch die Medien gehören nicht in eine Hand. Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Medien müssen sich die Parteien eine wirtschaftliche Selbstbeschränkung auferlegen.
Für bereits bestehende Medienbeteiligungen sieht der Gesetzentwurf Übergangsfristen vor. Beteiligungen müssen bis zum 1. Januar 2006 auf 20 Prozent reduziert werden und ab 1. Januar 2009 ganz beendet werden.









