(openPR) Gute Schadensersatzchancen für geschädigte Anleger der 3 Markus Frick-Empfehlungen „StarGold“, „StarEnergy“ und Russoil. War Zufall im Spiel oder Marktmanipulation?
„StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“: Der Absturz der 3 Empfehlungen des selbsternannten „Vermögensexperten“ Markus Frick beschäftigt nicht nur zahlreiche Anleger, sondern in zunehmendem Maße auch die deutschen Gerichte: Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, die bereits ca. 200 Geschädigte der 3 Werte betreuen, haben bereits für die ersten ca. 100 Geschädigten Klagen eingereicht, vereinzelt noch in Heidelberg, einen Großteil der Klagen aber auch in Berlin, weil Herr Frick vor kurzem seinen Wohnsitz nach Berlin verlegt hat, weitere Klagen werden demnächst vorbereitet.
Inzwischen wurden von einer Münchner Kanzlei auch für Geschädigte der 3 Empfehlungen StarGold, StarEnergy und Russoil mit 2 Firmen aus dem Einflussbereich von Markus Frick, nämlich der Finance Communications GmbH & CoKG und der Incone GmbH ein Vergleich geschlossen. Nach diesem dem BSZ® e.V. vorliegenden Vergleichsschluss erhalten die von der dortigen Kanzlei vertretenen Anleger ca. 20 % des investierten Kapitals von den beiden Firmen zurück erstattet. Dies zeigt, dass Geschädigte keinesfalls chancenlos sind, um ihren Schaden ersetzt zu erhalten, auch wenn die angebotene Vergleichssumme nach Ansicht der BSZ® e.V-Vertrauensanwälte gering ist.
Deshalb wird der BSZ® e.V. sich in dem folgenden Beitrag noch einmal – rein hypothetisch - mit den verschiedenen möglichen Szenarien beschäftigen, um der Frage nachzugehen, ob ein Fall von Zufall oder Marktmanipulation vorgelegen haben könnte.
1. Szenario: Zufall!
Ist es etwa so, wie Markus Frick selbst immer wieder beteuert, dass er selbst von den 3 Aktien überzeugt war und diese nur aus dem Grunde den Abonnenten seiner E-Mail-Hotline empfohlen hat, weil er von den Kurssteigerungsmöglichkeiten der Werte überzeugt war?
War also alles nur ein bedauernswerter Zufall?
Nun, möglich ist dies, es sprechen jedoch einige gravierende Argumente dagegen, z.B., dass es sich um kurz zuvor umbenannte Börsenmäntel handelte. Auch der Kursverlauf der Aktienempfehlungen von Herrn Frick ist zumindestens als nicht unauffällig zu bezeichnen, massivster Kursanstieg genau in dem Zeitraum, in dem die Aktien von Markus Frick massiv zum Kauf empfohlen wurden, jäher Absturz der Werte, nachdem die Aktien nicht mehr empfohlen wurden. Übrigens dümpeln die Kurse der 3 Werte auch heute noch vor sich hin, weit von ihren Höchstkursen entfernt.
2. Szenario: Marktmanipulation!
In der Tat gibt es zahlreiche Ungereimtheiten bei dem Anstieg und folgenden Absturz der 3 Werte, auf die der BSZ® e.V. bereits mehrfach hingewiesen hat, was die Frage aufwirft, ob nicht ein Fall von Marktmanipulation vorgelegen haben könnte, die Kurse also bewusst nach oben manipuliert wurden? Die Motivation, die hinter einem derartigen Vorgehen gesteckt haben könnte, wäre klar: Geld, viel Geld!
Wenn man berücksichtigt, dass die 3 Aktien vor den Empfehlungen von Markus Frick einen Wert von zusammen einigen Millionen Euro dargestellt haben dürften, während der Zeit der Empfehlungen aber einen Wert von über hundert Millionen Euro repräsentiert haben dürften,, wird klar, was dahinter gesteckt haben könnte: Der Freefloat der 3 Aktien vor den Empfehlungen von Herrn Frick dürfte nur recht gering gewesen sein, was bedeuten würde, dass die Anleger, die die Aktien erworben haben, diese zu einem Großteil von den ursprünglichen Eigentümern abgekauft haben dürften. Die ursprünglichen Eigentümer der 3 Aktien hätten somit also eventuell einen gigantischen Gewinn im 3-stelligen Millionenbereich erzielen können, während sich die Verluste der deutschen Anleger ebenfalls auf einen 3-stelligen Millionenbetrag summieren könnten.
a) Marktmanipulation von anderen Personen als Markus Frick
Wenn es sich tatsächlich um einen Fall von Marktmanipulation gehandelt haben sollte, wäre es dann völlig ausgeschlossen, dass Markus Frick hier selber Opfer eines Betrugs wurde und die Verantwortlichen ihn nur als Werkzeug missbraucht haben, um die Aktien nach oben zu „puschen“? Markus Frick traf sich eigenen Angaben zufolge mehrfach mit einigen Managern der 3 Werte, könnten diese ihm die Aktien selber in den rosigsten Farben dargestellt haben, womit er selber vielleicht getäuscht wurde und schließlich an das immense Wertsteigerungspotenzial der Werte glaubte? Nun – völlig ausgeschlossen ist auch dieses nicht, die rein hypothetische Möglichkeit hierfür bestünde, wenn sie wohl auch nicht als äußerst wahrscheinlich gelten könnte.
b) Marktmanipulation im Zusammenspiel mit Markus Frick
Somit bleibt schließlich noch die letzte, rein hypothetische Möglichkeit, dass alles von vorneherein ein abgekartetes Spiel war, Markus Frick also voll im Bilde war, und mit den Verantwortlichen zusammen gearbeitet haben könnte, um die Aktien bewusst nach oben zu manipulieren, und sich selber zu bereichern?
Rein hypothetisch hätte es dafür 2 Möglichkeiten gegeben:
Markus Frick hätte, rein hypothetisch, von den Verantwortlichen eine hohe „Vermittlungs“-Provision für seine Tätigkeit bekommen können.
Es wäre aber auch, rein hypothetisch, möglich gewesen, dass sich Herr Frick bereits vorher mit Aktien der 3 Empfehlungen von ihm eingedeckt hätte und diese mit einem enormen Gewinn, bevor er den anderen Anlegern zum Ausstieg riet, wieder hätte veräußern können. Dies ist, es muss nochmals deutlich gesagt werden, nur eine hypothetische Überlegung und soll nicht heißen, dass es tatsächlich so gewesen ist.
Hat Markus Frick also auf dem Rücken zahlreicher geschädigter Anleger, die ihm vertraut haben, skrupellos und kräftigst abkassiert und ist er dabei zum Multimillionär geworden (nach eigenen Angaben war er ja vorher schon Millionär), oder hat er dies zumindestens versucht?
Wenn man die Schadenssumme von geschätzten ca. 100 Mio. € oder mehr berücksichtigt, und wenn man berücksichtigt, dass mehrere Personen für eine derartige Form der Marktmanipulation erforderlich gewesen wären, wäre es wohl nicht unrealistisch, anzunehmen, dass für jeden der Verantwortlichen dabei eine hübsche Summe von mehreren Millionen Euro hätte heraus springen können.
Da Markus Frick bei diesem –wohl gemerkt rein hypothetischen- Szenario eine tragende Rolle zugekommen wäre, da ohne sein Zutun, nämlich seine massiven Empfehlungen, die Kurssteigerungen in diesem Maße nicht möglich gewesen wären, ist es wohl nicht unrealistisch, anzunehmen, dass er bei diesem –es muss nochmals deutlich gesagt werden: rein hypothetischen- Szenario, einen Betrag im zweistelligen Millionenbereich als Verkaufserlös hätte realisieren können. Ob es tatsächlich so gewesen sein sollte, oder nicht, wird vielleicht die Zukunft zeigen.
3. Fazit:
Wir wollen hier keine Spekulationen darüber aufstellen, wie wahrscheinlich jedes dieser Szenarien ist, d.h., ob es Zufall war, oder Marktmanipulation – ohne Markus Frick oder im Zusammenspiel mit Markus Frick. Auch wollen wir – für den rein hypothetischen Fall, dessen Wahrscheinlichkeit wir nicht beurteilen wollen, dass es Marktmanipulation gewesen sein sollte, keine völlig verfrühten Spekulationen darüber anstellen, ob das Geld, das die Schädiger auf kriminelle Weise rechtswidrig erlangt haben könnten, unwiederbringlich verloren sein sollte oder ob vielleicht doch noch Gelder vorhanden sein könnten, jedoch nur soviel:
Der BSZ® e.V., seit 10 Jahren einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, verfolgt zahlreiche Hinweise: Es wurden zahlreiche SEC-Filings der US-Börsenaufsicht ausgewertet, Gespräche geführt, Dokumente ausgewertet - es bleibt spannend!
Für die geschädigten Anleger dürfte es letztendlich auch unerheblich sein, ob Markus Frick oder jemand anders tatsächlich Marktmanipulation begangen haben sollte oder nicht, denn:
Nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte liegt zumindestens fahrlässiges Handeln von Herrn Frick vor, denn die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sind der Ansicht, dass es Herrn Frick bei sorgfältiger Überprüfung nicht hätte entgehen können, dass die 3 Werte „StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“ nicht so gewinnträchtig waren, wie er sie dargestellt hat.
In einem ersten –noch nicht rechtskräftigen - Urteil des LG Heidelberg vom Februar wurde Herr Frick denn auch persönlich dazu verurteilt, dem dortigen Anleger Schadensersatz, wegen der Empfehlung der 3 Werte in voller Höhe zu bezahlen. Herr Frick ist zwar im dortigen Fall in Berufung gegangen, nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bestehen aber gute Chancen dafür, dass das Urteil auch in der Berufung Bestand hat, und somit auch andere Anleger, die durch die E-Mail-Hotline von Herrn Frick kausal zum Erwerb der Aktien verleitet wurden, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können.
Da der BSZ® e.V. vor kurzem mitgeteilt hat, dass die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte auch Schadensersatzansprüche für Anleger prüfen, die mit anderen Empfehlungen von Herrn Frick Verluste erlitten haben, sind wir von diversen Anlegern gefragt worden, um welche Werte es sich dort genau handelt. In einem unserer nächsten Beiträge werden wir daher ganz konkret die anderen Aktien-Empfehlungen mitteilen, bei denen Schadensersatzansprüche für Anleger geprüft werden. Es geht um ca. 8 - 12 weitere Aktien-Empfehlungen von Markus Frick, die uns aufgefallen sind, und bei denen wir Herrn Frick ebenfalls vorwerfen, zumindestens fahrlässig seine Pflichten bzgl. seiner Empfehlungen verletzt zu haben.
Auch werden wir der Frage nachgehen, wie es um die Solvenz möglicher Anspruchsgegner bestellt sein könnte und ob Geschädigte die Möglichkeit haben könnten, auf genügend Gelder zur Schadenskompensation zurück zu greifen.
Betroffene der 3 Aktien-Empfehlungen „StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“ können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Markus Frick Anleger" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt













