(openPR) Sind Weblogs rechtlich gezwungen, tagesaktuell alle Artikel früherer Jahre zu überprüfen, ob seinerzeit korrekt dargestellte Inhalte sich zwischenzeitlich verändert haben?
Eine diesbezügliche Klage des einschlägig bekannten “Finanzberaters” Markus Frick vor dem Landgericht Hamburg gegen Aktien-Blog ist geeignet, eine Vielzahl der heute vorhandenen Internet-Blogs durch den dadurch erforderlichen Arbeitsaufwand völlig zu überlasten, beziehungsweise deren Verantwortliche in den Ruin zu treiben.
Allein die Kosten der Abmahnung, mit welcher Markus Frick die Verantwortlichen von Aktien-Blog aufforderte, einen Internet-Artikel aus dem Jahre 2008 zu verändern (dessen Inhalte heute angeblich so nicht mehr den Tatsachen entsprechen), könnte viele Blogger abschrecken, sich weiterhin zu engagieren.
Müssen Blogs Jahre alte Artikel täglich auf ihre Richtigkeit überprüfen?
Jedes Online-Medium wäre vor unlösbare Probleme gestellt, sollte sich das Landgericht Hamburg dieser Rechtsauffassung anschließen! Aktien-Blog veröffentlichte allein in den vergangenen drei Jahren über 2000 Artikel, die immer durch eindeutige Datumsangaben ihren Entstehungszeitpunkt benennen. Trotz dieser klaren Einordnung jedes Artikels in seinen zeitlichen Rahmen war es Markus Frick möglich, eine einstweilige Verfügung gegen Aktien-Blog zu erwirken und der prompte Widerspruch von Aktien-Blog wurde erstinstanzlich bedauerlicherweise abgelehnt.
Überdies beruht die inhaltliche Kritik auf einer nicht öffentlich bekannt gewordenen Absprache von Frick, was erst recht die Frage aufwirft, welcher detektivische Aufwand Webseitenbetreibern hier zugemutet werden soll. Derzeit bleibt für eine lebendige Demokratie nur zu hoffen, dass das Landgericht Hamburg seine geradezu historische Verantwortung im Hauptsacheverfahren wahrnimmt und bei intensiverer Beschäftigung mit der Sachlage dessen Auswirkungen für die Meinungsfreiheit bedenkt, ohne sich für die fragwürdigen Interessen von Markus Frick missbrauchen zu lassen.
“Eine Frage der freien Meinungsäußerung, die jeden angeht”
Klar gesagt: gegen den Hinweis auf eine mittlerweile überholte oder sachlich nicht mehr angemessene frühere Darstellung mit dem Wunsch der Abänderung ist wenig einzuwenden! Aber durch Abmahnungen eine permanente Aktualisierung aller vergangenen Inhalte zu erzwingen, würde jedem Blogger erhebliche finanzielle Risiken aufbürden und jede Freiheit im Internet ersticken! Die freie Meinungsbildung via Internet durch viele kleine Gruppen und einzelne Bürger bliebe dabei jedenfalls auf der Strecke…
Die am 3. November anstehende Entscheidung geht daher buchstäblich jeden an, der sich ein freies Internet wünscht, in welchem die Inhalte nicht aufgrund immenser Verfahrenskosten von der Finanzstärke der beteiligten Parteien abhängen!











