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Denkmalschutz - bei Anruf Vorsicht

22.07.200815:12 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Denkmalschutz - bei Anruf Vorsicht
Beispiel einer sanierten Denkmalschutz Immobilie
Beispiel einer sanierten Denkmalschutz Immobilie

(openPR) Nach der Änderung der Steuergesetzgebung ist die Denkmalimmobilie die einzig lukrative Möglichkeit effektiv Steuern zu sparen. Diese Tatsache ist mittlerweile vielen Bundesbürgern bewußt. Dementsprechend ist auch das Angebot in diesem Bereich sehr stark angewachsen, aber auch damit verbunden die Anzahl der Berater. Wurden bis vor kurzem Zeitpunkt noch Unternehmensbeteiligungen aus steuerlichen Gründen vertrieben, so steht nun die denkmalgeschützte Immobilie als Verkaufsprodukt hoch im Kurs. Doch nicht nur ehemalige Vermittler von Fonds drängen als "Spezialisten" auf den Markt, auch Versicherungsvermittler sehen hier nun eine große Chance auf ein lukratives Zusatzeinkommen.



Grundsätzlich ist gegen ein größeres Angebot und eine angewachsene Zahl von Vermittlern nichts einzuwenden, doch sehr oft wird leider hier ein vorhandenes Fachwissen nur vorgetäuscht und viele Kunden haben dies bereits teuer bezahlt. Eine weit verbreitete Art und Weise der Kontaktaufnahme, um neue Interessenten zu gewinnen ist nun endlich vom Gesetzgeber verboten worden, und kann im Einzelfall mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden - der Anruf durch sogenannte "Call-Center".
Der Aufhänger ist hier in den meisten Fällen eine Befragung mit dem Thema Einkommenssteuer oder der unverbindlichen Information über steuersparende Möglichkeiten. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten sollten, dann ist in vielen Fällen Vorsicht geboten!! Hinter diesen Befragungen (die im übrigen gesetzeswidrig sind), stecken sehr oft dubiose Vertriebsgruppen, die unwissenden Bundesbürgern mit viel zu hohen und unrealistisch angesetzten Steuerersparnissen den Mund wässrig machen wollen und dann als Endergebnis eine denkmalgeschützte Immobilie verkaufen wollen. Die Qualität der Beratung, die fachliche Information über Chancen und Risiken, eine ausführliche Besichtigung vor Ort usw. stehen hier nicht an erster Stelle. Angebotene Objekte befinden sich in fast allen Fällen im Osten in nicht sehr attraktiven Lagen, doch dies erfährt der unbedarfte Kunde meist erst zu spät - der Grund warum hier vorwiegend Ostimmobilien angeboten werden liegt in der Tatsache das hier teilweise horrende Provisionen von den Bauträgern gezahlt werden. Genug Anreiz also um diesen Weg des Verkaufs zu wählen.

Denkmalimmobilien sind vom Grundsatz her eine sehr lukrative Kapitalanlage, man sollte jedoch beim Kauf einige Grundsätze beachten:

1) Steuerbelastung
Um eine denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben, sollte eine Steuerlast von mindestens 10.000 Euro p.a. vorhanden sein, da die absetzbaren Sanierungskosten nach § 7h,i und 10f EStG als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen entsprechend reduzieren, rechnet sich eine Denkmalimmobilie auch erst logischerweise dann sehr vorteilhaft, je mehr Steuerlast vorhanden ist. Angaben von vielen Anbietern wie z.B. : "Ab einem Einkommen von 1.400 Euro pro Monat!" etc. kann man aus diesem Grund nur als unseriös bezeichnen.

2) Die Makro- und Mikrolage
Überzeugen Sie sich unbedingt vor dem Erwerb über die Lage der Immobilie sehr genau, beziehen Sie hier auch unabhängige Städterankings mit ein, selbst zukünftige Entwicklungen, Beurteilungen der Dynamik der Stadt usw. sollten Grundlagen für die Vorauswahl sein. Als wichtigsten Termin vor dem Erwerb ist der Vorort-Termin anzusehen, nur hier können und sollten Sie sich einen persönlichen Eindruck von der Lage der Immobilie, sowie dem Mikrostandort machen. Wie weit ist die nächste Bushalte- oder Straßenbahnhaltestelle entfernt, die Entfernung zum nächsten Supermarkt, zum Arzt, zu Schulen usw. sind hier unabdingbare Kriterien für die Vermietbarkeit und auch die Wertsteigerung der Immobilie. Lassen Sie sich auf keinen Fall nur von schönen Prospekten blenden oder von Versprechungen und Aussagen die sich dann im Nachhinein oft als falsch herausgestellt haben.

Wie oft in Ihrem Leben werden Sie eine solche Immobilie erwerben? Sie sollten sich die Zeit nehmen, die nötig ist um das richtige Angebot zu finden!

3) Vertragspartner
Die Kernsanierung einer denkmalgeschützten Immobilie verlangt nach jahrelanger Erfahrung und fachkundigen Spezialisten. Überzeugen Sie sich vor Ort anhand von Referenzobjekten des Bauträgers von der Qualität der Ausführung, und von der angebotenen Ausstattungsqualität.

4) Unterlagen
Gemäß Verbraucherschutzgesetz müssen Ihnen mindestens 14 Tage vor dem Kauf alle wichtigen Unterlagen und Dokumente vorliegen, hierzu zählen u.a. das Kaufvertragsangebot, die Teilungserklärung, die Baubeschreibung und alle Grundrissepläne - die Einhaltung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Frist ist unbedingt einzuhalten, lassen Sie sich hier nicht zu "Spontanhandlungen" drängen, kein seriöser Verkäufer oder Vermittler wird Sie hier dazu drängen auf die genaue Prüfung dieser maßgeblichen Unterlagen zu verzichten. Weiterhin ist die Vorlage der Denkmalbescheinung und der Baugenehmigung anzuraten um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.

5) Vertragliche Sicherheiten
Achten Sie im Kaufvertrag darauf, das bestimmte vertragliche Sicherheiten aufgeführt sind. Wichtige Punkte sind hier die Festpreisgarantie, die Fertigstellungsgarantie, die Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums durch einen vereidigten Sachverständigen, die Haftung des Bauträgers auf die durchgeführten Sanierungsarbeiten nach BGB (5 Jahre), und die Zahlung des Kaufpreises nach Bauraten gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung.

6) Finanzierung und steuerliche Berechnung
Auch diese beiden Punkte bilden die Basis für eine seriöse Abwicklung. Lassen Sie sich in Bezug auf die Finanzierung Vergleichsangebote vorlegen, besprechen Sie dies alternativ mit Ihrer Hausbank und wählen Sie dann das für Ihre persönliche Situation optimalste Angebot aus. Auch eine ausführliche steuerliche Berechnung sollte Ihnen vor Kauf vorliegen und besprochen werden. In dieser Berechnung sollten alle maßgeblichen Kriterien aufgeführt sein, die monatliche Belastung vor und nach Steuer, eine auf die Laufzeit abgestimmte Übersicht, und die effektive Liquiditätsbetrachtung - lassen Sie diese Berechnung auf jeden Fall durch einen Steuerberater Ihrer Wahl gegenprüfen, um sicherzustellen, das hier alle für Sie relevanten Punkte eingeflossen sind und berücksichtigt wurden.

Wir können Ihnen hier nur einen Teilbereich der Dinge beleuchten die beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie wichtig sind, Immobilienkauf ist in jedem Falle Vertrauenssache, darum prüfen Sie das eventuell vorliegende Angebot ausführlich - diese Zeit wird sich in jedem Falle für Sie bezahlt machen!

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