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Verbrauchertipps - Streik im Luftverkehr - Ihre Rechte als Passagier

22.07.200812:46 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Verbrauchertipps - Streik im Luftverkehr - Ihre Rechte als Passagier
Stress, wenn Piloten streiken? - Ihre Rechte als Passagier
Stress, wenn Piloten streiken? - Ihre Rechte als Passagier

(openPR) (Düsseldorf) Die Zeichen stehen auf Streik. Schon heute legen Piloten der Lufthansa-Töchter Eurowings und CityLine ihre Arbeit nieder. Endet am Freitag die Urabstimmung, könnte es bereits ab Samstag zu unbefristeten Streiks im Luftverkehr kommen. Die Zentrale Fluggastberatung des Deutschen Flugangst-Zentrums (DFAZ) in Düsseldorf erklärt die Rechte der Passagiere im Falle eines Flugausfalls:

1. Die Fluggesellschaft wird zunächst einmal versuchen, den Flug umzubuchen. Die neue Verbindung sollte zeitnah liegen. Und sie ist lediglich ein Vorschlag, den der Kunde annehmen oder auch ablehnen kann.

2. Fluggesellschaften berufen sich bei Streiks gern auf "höhere Gewalt". Das ist aber bei angekündigtten Arbeitsniederlegungen aus juristischer Sicht nicht der Fall.

3. Vor der eigenmächtigen Stornierung des Fluges, immer mit der Airline sprechen. Die Mehrkosten einer selbst getätigten Umbuchung wird eine bestreikte Fluglinie nur erstatten, wenn sie vorher informiert wurde. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter am Schalter oder die Hotline. Ebenfalls wichtig: Um vom Vertrag zurückzutreten, muss der gebuchte Flug mehr als fünf Stunden Verspätung haben. Ausgleichszahlungen richten sich nach der Flugstrecke, liegen zwischen 250 und 600 Euro und werden zusätzlich zum Flugpeis gezahlt.

4. Fluggäste, die eine Pauschalreise gebucht haben, fallen unter das Reiserecht. Ansprechpartner bei Flugausfällen ist der Reiseveranstalter. Wichtig: Wer einen von der Airline unabhängigen Weiterflug gebucht hat und diesen durch den Streik verpasst, kann dafür jedoch keine Entschädigung verlangen. Tipp: Unter allen Umständen versuchen, den gebuchten Flug zu erreichen.

5. Im Allgemeinen gilt: Rechtzeitig informieren und einen "Plan B" ausarbeiten, beispielsweise Bahnfahrpläne oder Mietwagenreservierung (Vorabbuchung kostet nichts). Alle wichtigen Telefonnummern der Airline oder des Veranstalters bereithalten. Möglichst viele Details schriftlich bestätigen lassen.

6. Wer ein besonders preiswertes Ticket gebucht hat, erhält bei einer Stornierung - ganz gleich, aus welchem Grund - Steuern und Gebühren zurück. Oftmals liegen diese Kosten weit über dem eigentlichen Flugpreis, so dass sogar eine neu gebuchte Flugverbindung bei einer anderen Airline immer noch die günstigste Lösung ist.

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