(openPR) Die ab 2009 gültige Abgeltungssteuer wird gravierende Konsequenzen auf die Vermögensbildung von Anlegern haben. Dennoch sind die meisten bisher noch nicht aktiv geworden. Oft sind mangelnde Kenntnisse über die Pauschalsteuer von 25% auf Erträge aus ab 2009 angeschafften Kapitalanlagen die Ursache hierfür.
Ein Beispiel mag die Konsequenzen der neuen Regelungen für die persönliche Finanzplanung verdeutlichen: Werden beispielsweise 100.000 Euro auf 25 Jahre bei einer erwarteten durchschnittlichen Kurssteigerung von 8% in Aktien oder Aktienfonds angelegt, ergibt sich ohne Berücksichtigung von Dividenden nach der alten Regelung nach Ende der Laufzeit ein Betrag von 684.850 Euro. Werden die Kursgewinne im Rahmen der Abgeltungssteuer jedoch zu 25% besteuert, so reduziert sich die Summe auf 538.640 Euro. Dies ergibt eine steuerliche Belastung von 146.210 Euro. Das ist gleichbedeutend mit dem Wert einer Eigentumswohnung, welche der Fiskus zusätzlich eintreibt. Hierbei sind noch nicht einmal Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt.
Hintergrund für diesen Effekt ist der Wegfall der Spekulationsfrist und des Halbeinkünfteverfahrens. Die Spekulationsfrist befreit Kursgewinne der meisten Wertpapieranlagen von der Besteuerung, soweit die Papiere mindestens ein Jahr gehalten werden. Aktienanlagen werden damit durch die neue Regelung stark benachteiligt. Umgekehrt ergibt sich durch die neue pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen in Höhe von 25% häufig ein Vorteil in Anlagen in Anleihen. Wer einem höheren Grenzsteuersatz als 25% unterliegt, wird mit der neuen Regelung dadurch besser gestellt. Neben diesen beiden Hauptänderungen existieren noch eine Fülle von Einzelregelungen. Der Privatanleger ist meist mit der Komplexität des Regelungswerkes zur Abgeltungssteuer überfordert. Hinzu kommt, dass die augenblickliche Situation auf den Kapitalmärkten die Wahl geeigneter Anlagetitel nicht gerade erleichtert. Für den Privatinvestor ohne Spezialkenntnisse oder ohne die notwendige Zeit sich mit der Thematik zu beschäftigen, ist es daher empfehlenswert, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Die Kosten werden zumeist relativ schnell durch mehr Sicherheit und höheren Ertrag im Vergleich zur Eigenanlage eingespart. Hier bietet sich die Dienstleistung eines Honorarberaters an. Letzterer verzichtet z.B. in einer Anlageberatung oder Vermögensberatung auf die meist üppigen Provisionen von bis zu 5% oder mehr der Anlagesummen im Vermittlungsgeschäft.
Wer sich für das Thema der Abgeltungssteuer interessiert, sei auf eine Informationsveranstaltung der Nafimas zur neuen Steuer in Bonn am 13. August 2008 hingewiesen. Dort werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie Anleger auf die neue Steuer reagieren können. Nähere Informationen sind unter www.nafimas.de unter Veranstaltungen zu finden. Die in Bonn ansässige Nafimas bietet Finanzplanung und Honorarberatung an.






