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Bonnfinanz empfiehlt - Fondssparpläne noch 2008 anpassen

(openPR) Bonn, 18. August 2008 – Besitzer von Fondssparplänen mit regelmäßigen Einzahlungen sollten schnell handeln. Wer auch in Zukunft seinen Fondssparplan weiterführen will, der hat nur noch bis zum Jahreswechsel 2009 Zeit, sein Depot auf die Abgeltungsteuer auszurichten. Sonst könnten Sparer schnell in eine Steuerfalle tappen. Liegen nämlich alte und neue Anteile desselben Fonds in einem Depot, greift als Grundlage für die Besteuerung das sogenannte „Fifo-Verfahren“ (first in – first out). Die zuerst gekauften Papiere gelten auch als zuerst wieder verkauft. Das gilt auch im Zeitalter der Abgeltungsteuer weiter. Der Anleger hat keine Wahl, muss also gegebenenfalls die Papiere aus dem Depot verkaufen, von denen er sich aus steuerlichen Gesichtspunkten nicht trennen wollte.

Michael Rentmeister, Vorstand von Bonnfinanz sagt: „Wenn Anleger bei ihrer Entscheidung, ob sie die steuerfreien oder die steuerpflichtigen Anteile zuerst verkaufen, weiterhin flexibel bleiben wollen, bietet es sich an, Investments nach altem und neuem Steuerrecht getrennt voneinander zu verwahren.“

Deshalb empfiehlt Bonnfinanz: Für die Zeit ab dem 01.01.2009 sollten Fondssparer ein zweites Depot eröffnen. Wer zwei Depots hat, bestimmt selbst, welche Anteile verkauft werden und welche nicht. Hierbei sollte auch die Möglichkeit der Diversifizierung der Anlage ja nach Anlagehorizont nicht außer Acht gelassen werden. Für die langfristigen Sparziele könnte eine fondsgebundene Rentenversicherung, wie die VorsorgeInvest der Zurich eine Alternative darstellen, die langfristig hohe Renditen verspricht. So können steuerpflichtige Umschichtungen innerhalb des Depots vermieden werden. Grundsätzlich bieten Fondspolicen die Möglichkeit, in Investmentfonds mit einem abgeltungssteuerfreien Versicherungsmantel zu investieren.

Wer in seinem Portfolio die Vorteile beider Anlageformen nutzt, der kann einerseits auf eine langfristige Anlage mit attraktiven Renditen für die Altersvorsorge zurückgreifen und andererseits die Flexibilität seines Fondssparplans für mittelfristige Ziele optimal nutzen. Die Belastungen der Abgeltungssteuer können so erheblich minimiert werden.

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