(openPR) Gewerbe und Industrie müssen mit hohen finanziellen Belastungen rechnen –
das neugegründete "Netzwerk Umwelthaftung" empfiehlt individuelle Risikokalkulation
Berlin, den 08. Juli 2008 – Kleine Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Landwirte und Speditionen, aber auch große Industrieunternehmen müssen sich in Sachen Umwelthaftung auf einiges gefasst machen – denn mit dem im November 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz drohen bei der Verursachung von Umweltschäden erhebliche finanzielle Belastungen. "Aufgrund der neuen Gesetzeslage sind ökologische Beeinträchtigungen, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden, vom Verursacher zu sanieren – das betrifft Böden, Gewässer sowie - und das ist neu - natürliche Lebensräume und geschützte Arten", so der Berliner Umweltgutachter Dr. Wolfgang Peters, fachlicher Koordinator beim neugegründeten "Netzwerk Umwelthaftung".
"In manchen Fällen sieht das neue Gesetz sogar eine verschuldensunabhängige Haftung vor – die wirtschaftlichen Nachteile, die dem einzelnen Unternehmen dadurch entstehen, haben für den Gesetzgeber offenbar keine Rolle gespielt. Außerdem ist die Pflicht zur Schadensabwehr und Sanierung nicht von einer behördlichen Anordnung abhängig, sondern sie gilt kraft des neuen Gesetzes unmittelbar", führt Peters weiter aus.
"Eine Haftung ist nur ausgeschlossen, wenn die nachteiligen Umweltauswirkungen in dem jeweiligen Zulassungsverfahren bereits ermittelt und von den zuständigen Behörden genehmigt worden sind, zum Beispiel bei Standorterweiterungen oder Neubauvorhaben", so Peters. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber Umwelt- oder Naturschutzverbände mit weitreichenden Antrags- und Verfahrensrechten ausgestattet hat. Damit können Umweltschützer die Durchsetzung der neuen Umwelthaftung wirkungsvoll anmahnen.
Viele Unternehmer sind verunsichert
Laut "Netzwerk Umwelthaftung" fragen sich immer mehr Unternehmer, ob und wie sie sich gegen Umweltschäden versichern sollen. Einige Versicherungen bieten inzwischen pauschalierte Umweltschadensversicherungen an, die die Kosten eventuell erforderlicher Sanierungen übernehmen. Wie hoch diese im Einzelfall sein können, darüber besteht zurzeit noch große Unsicherheit. Gerade im Zusammenhang mit Schäden an Gewässern und der biologischen Vielfalt herrscht er-hebliche Unsicherheit über die Reichweite der gegenüber den bisherigen (zivilrechtlichen) Haftungstatbeständen deutlich erweiterten Haftung.
Ob eine Versicherung überhaupt notwendig ist und ob es lohnenswert ist, individuelle Versicherungsprämien auszuhandeln, ist vor allem davon abhängig, mit welchem Schadensrisiko die zu versichernden Tätigkeiten bewertet werden. Wichtig ist dabei vor allem die Art der Tätigkeit sowie Art und Reichweite der möglichen Umweltauswirkungen. Die räumliche Nähe zu geschützten Lebensräumen und Arten spielt dabei ebenso eine Rolle wie deren spezifische Empfindlichkeit gegenüber möglichen Umweltschäden.
"Wenn im Einflussbereich von Unternehmen natürliche Lebensräume oder geschützte Arten vor-kommen, sollte geprüft werden, inwieweit hier ein tatsächliches Schadenspotenzial vorliegt", empfiehlt Peters. Denn die Nähe zu naturschutzfachlich relevanten Schutzgütern bedeutet nicht automatisch, dass die Lebensräume oder Arten auf die möglichen Umweltwirkungen des Unternehmens auch sensibel reagieren. Ob ein sanierungspflichtiger Schadensfall tatsächlich eintritt, hängt somit von den "spezifischen Wirkungszusammenhängen" ab.
Individuelle Risikoanalyse spart Kosten
In jedem Fall sollte vor dem Abschluss einer Versicherung eine individuelle Risikobewertung erfolgen – denn das "Netzwerk Umwelthaftung" geht davon aus, dass die Versicherer die Einteilung und Lokalisierung räumlich definierter Gefährdungsklassen eher pauschal vornehmen werden und sich dabei an sehr formalen Kriterien wie zum Beispiel den offiziellen Schutzgebietsgrenzen orientieren – doch eine pauschale Risikoabsicherung kann die Versicherungsprämien unnötig in die Höhe treiben. Um zu einer realistischeren Risikoeinschätzung zu gelangen, kann es daher lohnenswert sein, sich von unabhängigen Gutachtern beraten zu lassen.
"Ohne eine individuelle Risikoabschätzung des Regelbetriebs, möglicher Störfälle und der Beurteilung der möglicherweise betroffenen Umgebung dürften die einzelfallgerechte Analyse der Schadensrisiken und eine darauf aufbauende risikoadäquate Prämienkalkulation kaum möglich sein", gibt Peters zu bedenken. Eine vorab durchgeführte Analyse sei auch deshalb sinnvoll, weil damit in einem Schadensfall die Höhe des Schadens exakter bestimmt werden könne. "Das ermöglicht eine einzelfallgerechte Ableitung des erforderlichen Sanierungsumfangs und schützt vor ungerechtfertigten Kosten bei der Schadenssanierung", so der Umweltexperte. "Egal ob kleine, mittlere oder große Betriebe - adäquate Vorsorge und ein solides Risikomanagement für potenziell umweltgefährdende 'berufliche Tätigkeiten' sind das Gebot der Stunde."











