(openPR) Das Umweltschadensgesetz (USchadG) kann für jeden, der durch seine berufliche Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht, eine Haftung in unbegrenzter Höhe nach sich ziehen. Insbesondere für Transporteure von Abfällen und Gefahrgütern wird diesbezüglich ab sofort unabdingbarer Versicherungsschutz für Umweltschäden benötigt. Viele Kunden werden bislang allerdings nur sehr schleppend durch ihren KFZ-Versicherer dahingehend informiert.
Nach einer aktuellen Meldung von www.umweltschadensgesetz.de hat nun als erster Kraftfahrt-Versicherer am deutschen Versicherungsmarkt, die KRAVAG-ALLGEMEINE auf die neuen Anforderungen des Umweltschadensgesetz reagiert. Damit nimmt die KRAVAG-ALLGEMEINE derzeit eine Vorreiter-Stellung ein.
Das heißt: In den KFZ-Haftpflicht-Versicherungsschutz können ab sofort auch öffentlich-rechtliche Ansprüche eingeschlossen werden, die aus dem Umweltschadensgesetz gegen den Versicherungsnehmer als Verantwortlichen für einen Umweltschaden erhoben werden. Diese Deckungserweiterung ist keineswegs selbstverständlich und muss vom Versicherungsnehmer bzw. von dessen Versicherungsmakler explizit beantragt werden. Eile tut Not, denn das neue Umweltschadensgestez tritt im Herbst 2007 in Kraft und sieht eine rückwirkende Haftung für Umweltschäden ab dem 30.04.2007 vor.
Unternehmen, die gefährliche und umweltschädliche Güter transportieren, sollten jetzt kurzfristig dafür Sorge tragen, dass entsprechende Sanierungskosten an der Natur durch ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Weiterführende Informationen und Schadenbeispiele unter www.umweltschadensversicherung.de
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Über Thomas Orthey
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Thomas Orthey (41) ist geschäftsführender Gesellschafter der ORTHEY Westerwald-Consult Versicherungsmakler GmbH & Co.KG, welche 2004 durch Gesamtrechtsnachfolge aus der Einzelunternehmung "Thomas Orthey" hervor ging. ORTHEY Westerwald-Consult ist ein Versicherungsmakler gemäß § 93 HGB und unabhängig von allen Versicherer-, Verbands- und Konzerninteressen.











