(openPR) Die Basler Konvention von 1989 hat folgende Ziele:
Die grenzüberschreitende Transporte von gefährlichen Abfällen auf ein Minimum reduzieren. Gefährliche Abfälle möglichst nahe beim Entstehungsort umweltgerecht behandeln, verwerten und entsorgen. Die Entstehung von Sonderabfälle an der Quelle verringern (z.B. durch den Einsatz von sauberen Produktionstechnologien).
Auslöser: Giftmüllskandale und Abfallschieber
Aufgrund der Giftmüllskandale der 80er Jahre erliessen viele Industrieländer strenge Abfallvorschriften. Schärferen Kontrollen im Inland riefen jedoch skrupellose Abfallschieber auf den Plan. Sie exportierten den Giftmüll nun billig nach Osteuropa und in verschiedene Entwicklungsländer. Die als billige Müllkippen missbrauchten Länder wehrten sich gegen den Abfalltourismus und forderten von der Staatengemeinschaft energische Gegenmassnahmen. In dieser Situation gab die Schweiz zusammen mit Ungarn den Anstoss für ein Abkommen zur «Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung». In Basel einigten sich 1989 die Delegierten einer internationalen Konferenz auf den Text der Basler Konvention, die 1992 in Kraft trat. Dem verantwortungslosen Treiben war damit eine Riegel geschoben.
Schwierige Umsetzung
In vielen Staaten des ehemaligen Ostblocks, in Entwicklungs- und in Schwellenländern fehlen jedoch wichtige Voraussetzung, um der Basler Konvention gerecht zu werden:
_ technisches Know-how und finanzielle Mittel;
_ Anlagen für eine umweltverträgliche Abfallbehandlung;
_ funktionierende staatliche Kontrollorgane.
Hilfe durch Know-how- und Technologietransfer
Die Basler Konvention fördert daher den Aufbau von regionalen Ausbildungszentren in 13 Ländern, darunter die Slowakei, Nigeria, China oder Uruguay. Geplant ist unter anderem die Ausbildung von Zollbeamten und Abfallspezialisten. Die Zentren sind auch Anlaufstellen für Firmen, die technische oder rechtliche Beratung beim Lösen ihrer Abfallprobleme suchen. Weil vielen regionalen Zentren das Geld fehlt, springt das in Genf angesiedelte Sekretariat mit seinen Beratungsdiensten in die Lücke.
Was sind «gefährliche Abfälle»?
Abfälle gelten im Sinn der Basler Konvention als gefährlich, wenn sie giftig, explosiv, korrosiv, brennbar, ökotoxisch oder infektiös sind. Die Schweizerische Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS von1986) enthält eine Liste derjenigen Abfallarten, die als Sonderabfälle gelten: z.B. Lösungsmittel, Öle, Lacke, Verbrennungsrückstände (Filteraschen aus Kehrichtverbrennungsanlagen), PCB-haltige Abfälle, Asbest, Pestizide, etc. (http://www.admin.ch/ch/d/sr/814_610/app2.html)
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Schlussbilanz
Für eine Schlussbilanz der 6. Vertragsparteienkonferenz stehen am Freitag, 13. Dezember
2002, obgenannte Auskunftspersonen zur Verfügung sowie:
_ Botschafter Beat Nobs, Chef Abteilung Internationales BUWAL, Tel. 079 687 11 68
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