(openPR) Exporte gefaehrlicher Abfaelle sollen reduziert werden - Partnerschaft mit Handy-Industrie angestrebt
Am kommenden Montag beginnt in Genf die 6. Vertragsstaatenkonferenz des Basler Uebereinkommens. Diese UN-Konvention regelt weltweit den grenzueberschreitenden Verkehr von gefaehrlichen Abfaellen. Seit Inkrafttreten des Uebereinkommens 1992 sind die illegalen Abfallexporte stark zurueck gegangen. Die Bundesrepublik hat bereits alle Regelungen des Basler Uebereinkommens umgesetzt. Dazu gehoert das Verbot, dass gefaehrliche Abfaelle aus Industriestaaten nicht in Entwicklungslaender exportiert werden duerfen. Zu den gefaehrlichen Abfaellen zaehlen u.a. Altchemikalien, Altpestizide, Galvanikschlaemme und Elektronikschrott. In Genf soll auch mit Handy-Herstellern eine Absichtserklaerung zum Recycling von Mobiltelefonen unterzeichnet werden.
Ein Ziel des Basler Uebereinkommens ist, durch weltweite Partnerschaften mit der Industrie weitere Fortschritte bei der umweltgerechten Entsorgung von Abfaellen zu erreichen. Auf der fuenftaegigen Konferenz in Genf soll die erste derartige Erklaerung unterzeichnet werden. Zehn grosse, weltweit operierende Handy-Hersteller, u.a. Siemens, wollen sich bereit erklaeren, kuenftig Ruecknahmesysteme und das umweltgerechte Recycling von Mobiltelefonen in Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern auf den Weg zu bringen. Damit wird fuer Handys im Rahmen des Basler Uebereinkommens auf freiwilliger Basis das angestrebt, was mit der Elektroschrottrichtlinie in der EU verbindlich eingefuehrt wird.
In Genf wird auch ueber Kontrollmechanismen zur Erfuellung des Basler Uebereinkommens und das Vorgehen bei illegalen Exporten beraten. Von den ueber 150 Vertragsstaaten kann derzeit nur ein geringer Teil seiner Verpflichtung nachkommen, ueber die Abfallexporte zu berichten. Ferner soll ueber umweltgerechtes Abfallmanagement sowie Massnahmen zur Reduktion der Abfallmengen und -exporte diskutiert werden. Viele Staaten, insbesondere Entwicklungslaender, sind der Konvention beigetreten, weil sie sich Unterstuetzung beim Aufbau geeigneter Entsorgungs- und Kontrolleinrichtungen fuer die Abfallwirtschaft erhoffen. Unkontrollierte Abfallentsorgung stellt eines der groessten weltweiten Umweltprobleme dar. Der Ressourcenverbrauch sowie die Belastung von Gewaessern, Boeden und der Atmosphaere bedrohen die Lebensbedingungen in vielen Staaten massiv. Anforderungen an die Abfallentstehung und -entsorgung sind bislang im Uebereinkommen lediglich als Appelle formuliert. Ein Punkt ist deshalb die Frage, ob das Basler Uebereinkommen zu einem umfassenden Abfall-Uebereinkommen weiter entwickelt werden soll.
Den Anforderungen an die Abfallentsorgung dienen auch technische Richtlinien zur Schiffsabwrackung sowie zu Kunststoffabfaellen, Krankenhausabfaellen und alten Bleibatterien, die auch auf der Tagesordnung stehen.








