(openPR) Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2001 () zugestimmt.
Die Zahlen des Rüstungsexportberichts 2001 belegen, dass der Anteil der Rüstungsexporte (Genehmigungswerte) an den deutschen Gesamtausfuhren weiterhin sehr gering ist.
Bei den Kriegswaffen, für die neben den Genehmigungswerten auch statistische Angaben zu den tatsächlichen Ausfuhren vorliegen, betragen die Ausfuhren im Verhältnis zu den gesamten deutschen Ausfuhren im Jahr 2001 0,06 %. Insgesamt wurden im Jahr 2001 Kriegswaffen im Wert von 718,4 Mio. DM ausgeführt (Vorjahr 1,330 Mrd. DM). Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 46 %.
Bei den Genehmigungswerten gibt es eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Die Steigerung der Genehmigungswerte bei Einzelgenehmigungen sowie bei Sammelausfuhrgenehmigungen sind auf Sonderfaktoren zurückzuführen und bedeuten keine Abkehr von der grundsätzlich restriktiven Genehmigungspolitik der Bundesregierung.
Die Einzelgenehmigungen betrugen im Jahr 2001 7,209 Mrd. DM (Vorjahr 5,568 Mrd. DM). Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr beruht im wesentlichen darauf, dass im Jahr 2001 eine Genehmigung für eine U-Bootlieferung nach Süd-Korea erteilt wurde. Ohne Berücksichtigung dieses Sonderfaktors wäre der Genehmigungswert auf dem Niveau des Vorjahres geblieben.
Sammelausfuhrgenehmigungen wurden im Gesamtwert von 7,520 Mrd. DM (Vorjahr 3,734 Mrd. DM) erteilt. Sammelausfuhrgenehmigungen werden im Rahmen der Abwicklung von Kooperationsprogrammen zwischen EU-, NATO- und NATO gleichgestellten Ländern (z. B. Eurofighter) für einen Zeitraum von 2 Jahren bis zu einem Höchstbetrag rteilt. Der Grad der Ausnützung der Ausfuhrgenehmigungen durch die Antragsteller ist sehr unterschiedlich.



