(openPR) KPWT-Gruppe: In den letzten fünf Jahren sind die Praxiswerte
durchschnittlich um 50 Prozent gefallen / Gesundheitsfonds verschlimmert/
Praxis betriebswirtschaftlich optimieren
PASSAU (18.06.08) – Die Altersvorsorge von Medizinern zerbröselt: Der finanzielle Wert von Arztpraxen ist nach einer Marktbeobachtung der Steuerberatungskanzlei und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG (Passau) in den letzten fünf Jahren um 50 Prozent gefallen. „Die Ärzte werden eiskalt enteignet“, sagt Dr. Franz X. Kirschner, Vorstandsvorsitzender der KPWT-Gruppe.
Als Kaufpreis für eine durchschnittliche Einzelarzt-Praxis werden nach KPWT-Angaben marktüblich rund 50.000 Euro gezahlt. Vor zehn Jahren seien Praxen noch 100.000 bis 120.000 Euro wert gewesen. „Ein wesentlicher Teil der persönlichen Altersvorsorge der Ärzte ist durch die Gesundheitsreformen sukzessive vernichtet worden“, so Kirschner. Der Praxiswert orientiert sich am durchschnittlichen Jahresgewinn. Je nach Standort, Ausstattung und Kostenstruktur bleiben einem niedergelassen Arzt zwischen 100.000 und 150.000 Euro im Jahr vor Steuer übrig. Dies hat die Auswertung von 80 Praxis-Daten ergeben.
In den vergangenen Jahren mussten Ärzte und Zahnärzte nach KPWT-Einschätzung gravierende Einkommenseinschnitte hinnehmen. Insbesondere Praxen in ländlichen Räumen sind laut Kirschner heute kaum noch veräußerbar. Je weiter der Allgemein-Mediziner von den Großstädten weg auf dem Land arbeite, umso schwieriger sei die Einkommenssituation. „Der Arzt einer Einzelpraxis nagt am Existenzminimum“, weiß Kirschner. Findet der Mediziner vor der Praxisübergabe keinen Kollegen, bleibe nur das Verschenken des über Jahre aufgebauten Patientenstamms und der Ausrüstung.
Baustein der Altersversorgung zerbröselt
Der geplante Gesundheitsfonds werde – in der derzeitigen Form – zu weiteren Honorareinbußen führen und die Ertragslage vieler Praxen weiter belasten. Ohne Rücksicht auf die vergleichsweise hohen Betriebskosten der Praxen in Bayern werde den Krankenkassen nur noch ein bundeseinheitlicher Betrag pro Versichertem zugeteilt. Für die medizinische und zahnmedizinische Versorgung der Patienten in Bayern verbleibe künftig noch weniger und das, obwohl die bayerischen Versicherten aufgrund höherer Bruttolöhne und der höheren Beschäftigung viel Geld in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Das Honorarvolumen von Vertragsärzten und -zahnärzten wird laut Prognosen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ab 2009 um etwa 20 Prozent einbrechen. Der Praxiswert als ein Baustein der persönlichen Altersvorsorge droht laut Kirschner in gesundheitspolitisch unberechenbaren Zeiten weiter an Bedeutung zu verlieren.
Praxis betriebswirtschaftlich optimieren
Um den wirtschaftlichen Erfolg trotz suboptimaler gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen zu sichern, ist der Praxisinhaber stärker denn je gefordert, sein Unternehmen betriebswirtschaftlich noch gezielter und differenzierter zu steuern. In der täglichen Praxis wird er sich vermehrt um betriebswirtschaftliche Stellgrößen kümmern müssen, so Kirschner. Etwa: Welche Honorareinnahmen benötigt er pro Stunde, um alle Praxiskosten zu decken? Welche Behandlungsbereiche tragen am meisten zum Praxisergebnis bei? Welche liquiden Mittel stehen für künftige Investitionen zur Verfügung? Welche Kosten können mit der Investition gespart werden, wo liegen weitere Einsparpotenziale? Rechnet sich die neue Helferin, der Entlastungsassistent oder ein neues medizinisches Gerät?
Die gängigen betriebswirtschaftlichen Standard-Auswertungen sind laut Kirschner dazu nicht geeignet. Die komplexen betriebswirtschaftlichen Themen wie Kostenrechnung und Investitions- und Finanzplanung sollten mit dem Steuerberater besprochen werden, um geeignete Instrumente zur Praxissteuerung zu implementieren. „Nur wer seine Praxis mit betriebswirtschaftlich professionellen Instrumenten steuert, wird zu jedem Zeitpunkt über transparente und aussagefähige Zahlen verfügen.“ Bei Veräußerung der Praxis könne es ein gewichtiges Verkaufsargument und damit ein erheblicher strategischer Vorteil sein, den gewünschten Verkaufserlös auch in einem angemessenen Zeitrahmen zu realisieren.
Die Veräußerung einer Praxis erfordert – um ein Optimum an Altersvorsorge zu gewährleisten – eine sensible Auseinandersetzung mit verschiedenen Modellen und ihren steuerlichen Auswirkungen. Auch hier empfiehlt es sich, den Steuerberater sowie einen hierauf spezialisierten Anwalt einzubinden, um ein fundiertes und marktgerechtes Bewertungsgutachten zu erstellen sowie einen rechtlich und steuerlich abgesicherten sowie durchdachten Übernahmevertrag zu formulieren.













