(openPR) Vor Kurzem berichtete die Kanzlei Bösel, Kohwagner und Kollegen über das Geschäftsmodell von mega-downloads.net.
Auf dieser Seite werden, zumeist kostenlose Softwareprodukte (so z. B. der Internetbrowser Mozilla Firefox oder das Filesharingprogramm) zum Download angeboten, nur nicht für Sie. Die Gestaltung der Internetseite erweckte bisher den Eindruck, dass die Angebote unentgeltlich in Anspruch genommen werden könnten. Das Verhängnisvolle ist, dass der Zugangsbereich eine Anmeldung erfordert und man dort aufgefordert wird, seine Daten zu hinterlassen. Zu beachten ist allerdings, dass die Internetseite von http://www.mega-downloads.net/ vor Kurzem überarbeitet wurde und nun auf der Startseite direkt ein entsprechender Hinweis auf die anfallenden Kosten erscheint.
Die Rechtsanwaltskanzlei Bösel, Kohwagner und Kollegen hat sich dieser Fälle angenommen und bereits für die ersten betroffenen Mandanten Rechtssicherheit schaffen können, damit sie nicht immer wieder durch diesen Anbieter „belästigt“ werden. Hierzu wurden zunächst die notwendigen Informationen von Betroffenen gesammelt, welche sich schon zahlreich bei dem auf IT-Recht spezialisierten Kanzleistandort Berlin gemeldet haben. Die gesammelten Informationen haben gezeigt, dass diese Fälle nicht pauschal zu behandeln seien, teilte der Standort Berlin mit. Der Verlauf der Zahlungsaufforderungen sei teilweise unterschiedlich aufgebaut, so dass auch nur durch die Prüfung der Rechtslage im Einzelfall Rechtssicherheit bzgl. eines vermeintlichen Zahlungsanspruchs erreicht werden könne.
Schon mit den ersten anwaltlichen Schreiben erreichten Bösel, Kohwagner und Kollegen abschließende Erfolge für ihre Mandanten. „Die Meldungen der Klienten seien storniert worden habe die Abteilung Risk Management von Mega-Downloads.Net mitgeteilt“, so Marcus Kreuzinger, Rechtsanwalt bei Bösel, Kohwagner und Kollegen in Berlin. „Auch die Forderungen wurden bereits eingestellt und es werden auch zukünftig in dieser Angelegenheit keinerlei Rechnungen an Ihren Mandanten gesandt“ habe das Risk Management dem Standort Berlin mitgeteilt.
Marcus Kreuzinger erklärte dann weiter, dass die Frage, ob ein Zahlungsanspruch bestehe, unter anderem von der Gestaltung der Internetseite abhänge. Diese könne daher nur für den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Als Faustformel gelte aber: Je kleingedruckter und versteckter Preis und Vertragsdauer, umso größer die Chancen, dass Sie nicht zahlen müssen.
Oftmals erhalten Internetnutzer Rechnungen solcher unseriösen Anbieter, ohne eine entsprechende Seite besucht bzw. sich auf einer solchen Seite angemeldet zu haben. Der Rechtsanwalt erläuterte, dass in diesen Fällen selbstverständlich kein Vertrag zustande gekommen sei und damit auch keine Zahlungsverpflichtung bestehe. Das gleiche gelte, wenn sich ein Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern angemeldet habe.
Sind auch Sie betroffen oder haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema?
Kontaktadresse des Standortes Berlin:
Bösel, Kohwagner & Kollegen
Sozietät von Rechtsanwälten
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14199 Berlin
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