(openPR) Umfrage: Zwei Drittel der Verfasser von Patientenverfügungen möchten, dass ihr Wille im Entscheidungsfall strikt befolgt wird (Quelle: Welt online v. 09.06.08).
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Ergebnis der Umfrage, die federführend von dem Münchener Palliativmediziner Borasio durchgeführt wurde, überrascht keineswegs. Der Patient resp. der befragte Bürger wünscht Autonomie statt staatlicher Bevormundung. Wir dürfen darauf gespannt sein, wie nunmehr die politisch Verantwortlichen, aber auch die Alltagsphilosophen aber diese neue Umfrage reagieren werden. Es steht zu befürchten an, dass sich die Gegner einer umfassenden und vor allem ohne (!) Reichweitenbeschränkung ausgegestaltete Gesetzesregelung hiervon nicht beeindrucken lassen. Der Grad zwischen einem wohlmeinenden Paternalismus unter strikter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts und verklärter Selbstherrlichkeit, ggf. über den Willen eines Anderen bestimmen zu können, ist in unserer Gesellschaft in den letzten Monaten sehr schmal geworden. Sendboten aus den großen ethischen Lagern schwingen sich auf, uns an ihren Visionen von einem gelungenen Abschied aus dem Leben teilhaben zu lassen. Dies erscheint nur solange unproblematisch, wie eben diese Alltagsphilosophen das Selbstbestimmungsrecht der Patienten respektieren und uns nicht mit der wenig haltbaren These konfrontieren, dass der Ruf des Bürgers als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrecht nach einer Bindung an seinen patientenautonomen Willen in Gestalt eben dieser Patientenverfügung auf einen egozentrischen Individualismus schließen lasse. Von denjenigen, die da meinen, der sterbewillige Patient mit seiner Patientenverfügung sei egozentrisch, gehen nicht unerhebliche Gefahren für den zu fordernden Grundrechtsschutz aus. Den Normexergeten stände es gut zu Gesichte, sich etwas zu bescheiden und den Blick in die ethische Glaskugel durch einen Blick das Verfassungsrecht zu ersetzen. Die ethischen Nebelbomben der Gegner werden dadurch weitestgehend entschärft und eröffnet so den klaren Blick für das verfassungsrechtlich Gebotene. Wenn überhaupt Appelle gefordert sind, ob in Hamburg, Freiburg oder in weiteren beliebigen Orten, so sollten diese sich auf das konzentrieren, was ganz aktuell geboten ist: Die konsequente Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts und nicht etwa die Generierung sittlicher Werte, die den aufgeklärten Bürgern in einem säkularen Verfassungsstaat archaisch vorkommen müssen.
Es ist bemerkenswert, wie sich die Gegner der Patientenverfügung aufschwingen, sich über den erklärten Willen des Patienten hinwegzusetzen. Hier offenbart sich eine Ignoranz und Selbstherrlichkeit, die in dem Wertediskurs – der scheinbar herrschaftsfrei ist – als überwunden galten. Wir werden eines Besseren belehrt!
Lutz Barth




