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Thielert AG - Prospekthaftungsansprüche der Aktionäre gegen Banken und Wirtschaftsprüfer möglich

02.06.200816:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bereits vor dem Börsengang könnten Zweifel an der Werthaltigkeit des Forderungsbestands angebracht gewesen sein. Banken hatten insoweit wohl auch bereits eine Sonderprüfung veranlasst

München/Berlin, 30.05.2008 – Nach dem Ergebnis der Prüfungen der Rechtsanwaltskanzlei CLLB können Aktionäre der mittlerweile insolventen Thielert AG unter Umständen Ersatz für die massiven Kursverluste verlangen. Den Aktionären, die zwischen dem 17. November 2005 und dem 17. Mai 2006 Aktien der Thielert AG erworben haben, stehen nach Auffassung der Anwälte Prospekthaftungsansprüche gegen die Dresdner Bank, die Landesbank Baden-Württemberg und gegebenenfalls auch gegen die BDO Deutsche Warentreuhand zu.



Nach einer anonymen Strafanzeige sollen die Kredit gebenden Banken – unter anderem die Dresdner Bank und die Landesbank Baden-Württemberg – bereits im April 2005 darauf bestanden haben, dass eine Sonderprüfung zum Forderungsbestand der Thielert AG durchgeführt wird. Diese Sonderprüfung wurde anschließend von der BDO Deutsche Warentreuhand vorgenommen. Dabei wurde überprüft, ob die Kunden den von Thielert jeweils angegebenen Forderungsbestand auch bestätigen können. Derartige Saldenbestätigungen erfolgten jedoch in lediglich zwei von 37 Fällen. Tatsächlich konnten so lediglich 0,03 % der überprüften Forderungen verifiziert werden. Dennoch scheinen sowohl die BDO als auch die Banken zu dem Schluss gekommen zu sein, dass schon „alles in Ordnung“ sei, sie stellten – soweit bekannt – auch keine weiteren Nachforschungen an und bereiteten den Börsengang vor.

So erfolgte im November 2005 der Börsengang der Thielert AG. Der Ausgabepreis der Aktien betrug € 13,50. Der Emissionsprospekt enthält jedoch kein einziges Wort zu der durchgeführten Sonderprüfung.

„Besonders pikant ist dabei, dass sowohl die Dresdner Bank als auch die Landesbank Baden-Württemberg als Konsortialbanken an dem Börsengang der Thielert AG beteiligt waren und die Hälfte des Emissionserlöses für die Rückführung der unter anderem gegenüber der Dresdner Bank und einer Tochter der Landesbank Baden-Württemberg bestehenden Kreditverbindlichkeiten bestimmt war.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Nach Auffassung der Anwälte hätte bereits der Umstand, dass überhaupt eine Sonderprüfung durchgeführt wurde, zwingend im Emissionsprospekt Erwähnung finden müssen. Erst recht gelte das für den vorliegenden Fall, weil tatsächlich lediglich 0,03 % der überprüften, angeblichen Forderungen von den Schuldnern auch bestätigt wurden und deshalb von vornherein erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der angeblichen Forderungen angebracht gewesen seien.

Mögliche Prospekthaftungsansprüche der Aktionäre drohen allerdings zum 17.11.2008 zu verjähren. Die Anleger sollten etwaige Ersatzansprüche deshalb dringend von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.

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