(openPR) Seit dem 1.7.2005 versenden 22 EU-Staaten - seit 2007 auch Bulgarien und Rumänien - Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur drei EU-Mitgliedsländer und einige Drittstaaten bewahren ihr Bankgeheimnis und behalten stattdessen eine Zinssteuer auf Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Mitgliedsländern ein.
Die EU-Zinssteuer behalten ein die EU-Mitgliedstaaten Luxemburg, Österreich und Belgien sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino. Ferner haben sich Guernsey, Jersey, Isle of Man, die British Virgin Islands, die Turks- und Caicosinseln (alle GB) sowie die Niederländischen Antillen (NL) für die Einführung der EU-Zinssteuer entschieden.
Bisher beträgt die EU-Zinssteuer 15 %. Ab 1.7.2008 steigt sie planmäßig auf 20 %. Ab dem 1.7.2011 wird sie 35 % betragen und liegt dann deutlich über der deutschen Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Soli und Kirchensteuer.
STEUERRAT:
Falls Sie eine Zinsgutschrift im zweiten Halbjahr 2008 erwarten, wird nicht der gesamte Zinsbetrag mit dem neuen Steuersatz von 20 % belastet. Vielmehr gilt Folgendes: Der Zinsanteil, der auf die Zeit vor dem 1.7.2008 entfällt, wird noch um 15 % gekürzt, und nur der Zinsanteil, der auf die Zeit danach entfällt, unterliegt dem Steuersatz von 20 %. Dies hat die OFD Rheinland klargestellt (OFD Rheinland vom 23.4.2008, Kurzinfo ESt 25/2008).
Ausführliche Infos erhalten Sie bei Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de im Ratgeber "Kontrollmitteilungen und EU-Zinssteuer auf Auslandsanlagen".