(openPR) Seit 2006 hat die Bundesnetzagentur die Aufsicht über die deutsche Energiewirtschaft. Grundlage hierfür ist das Energiewirtschaftsgesetz EnWG, das zum 01.07.2007 noch einmal überarbeitet wurde. Dieses sieht vor, dass Energieanbieter keinen Kunden diskriminieren dürfen und ihre Leistungen zu angemessenen Preisen anbieten müssen. Was genau angemessen ist, bedarf allerdings der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.
Der neueste Beschluss der Bundesbehörde sorgt aktuell für große Aufregung. Ab 2009 sollen die Eigenkapitalrenditen für die Investitionen in das eigene Netz reguliert werden.
Was das heißt? Die Unternehmen werden dazu ermahnt, Eigenkapital, welches in den Netzausbau investiert wird, in der Preisberechnung weniger zu verzinsen und können somit nur noch eine geringere Preiserhöhung auf den Endpreis aufschlagen.
Aktuell verzinsen die Unternehmen investiertes Eigenkapital im Gasnetz mit 9,2% und im Stromnetz mit 7,91%. Dies sind sehr königliche Zinssätze, die sich die Unternehmen auf ihre eigenen Investitionen gönnen – der Europäische Leitzins liegt im Vergleich dazu aktuell bei nur 4%. Dieser Meinung ist auch Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Er sieht keinen Grund dafür, dass die Renditen für Gas- und Stromnetz-Investitionen variieren sollten.
Ab 2009 sollen den Unternehmen für neue Investitionen in die eigenen Netze nur noch 7,82% garantiert werden. Für Investitionen in Altnetze dürfen dann nur noch 6,37% statt 6,5 % berechnet werden. Diese Verzinsung liegt immer noch deutlich über dem Zinssatz für Fremdkapital und beinhaltet schon einen großzügigen Wagniszuschlag von 3,59 %, den es in anderen europäischen Ländern in dieser Höhe nicht gibt.
Trotzdem geben sich die betroffenen Unternehmen, wie z.B. Eon, empört und behaupten, dass sich damit die Investition in die eigenen Netze nicht mehr lohnen würde, da ja bereits durch die zentrale Festlegung der Preise Gewinnverluste zu erwarten seien. Gerade Eon wurde erst kürzlich vom Europäischen Kartellamt durch einen Vergleich in den Verhandlungen dazu verpflichtet, Teile seines Netzes zu verkaufen – im Gegenzug ruht das Kartellverfahren.
Wir werden sehen, welche Zinssätze in den nächsten Monaten endgültig festgelegt werden, denn mit Sicherheit werden die Energieanbieter vor dem Inkrafttreten noch einige Taschenspielertricks aus der Kiste holen.
Mit sinkenden Preisen für den Endverbraucher ist trotz dieser Maßnahme nämlich jetzt schon nicht zu rechnen. Da hilft – wie bisher auch – nur ein Anbieterwechsel, die Vermeidung langer Vertragsbindungen sowie ständiges Vergleichen, um den eigenen TopTarif zu finden.






