(openPR) DÜSSELDORF. (Ceto) Im Streit der Netzbetreiber gegen die Energiekonzerne hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute zugunsten der Netzbetreiber entschieden. In dem Urteil hat das Gericht die von der Bundesnetzagentur festgelegten Entgelte aufgehoben. Begründet wurde dies mit fehlerhaften Berechnungen der Behörde. Damit können die Netzbetreiber für die nächsten fünf Jahre höhere Entgelte gegenüber den Energieerzeugern geltend machen. Diese wiederum werden die Mehrkosten wenig überraschend auf die Endkunden umlegen. Im Ergebnis dürften die Preise für Gas und Strom steigen.
Hier die offizielle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf:
„Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat heute in 19 Pilot-Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Berechnungsmetholde der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Anlagenkosten unzutreffend ist, und die Bescheide der Bundesnetzagentur daher aufgehoben. In den Verfahren wird um die Frage gestritten, inwieweit Gas- und Stromnetzbetreiber die Preis- und Lohnentwicklung bei den Herstellungskosten ihrer Leitungen und Anlagen berücksichtigen dürfen.
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