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Verpackungsnovelle - Verbände erwarten mehr Rechtssicherheit und Wettbewerb

14.05.200809:54 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Bonn/Berlin - Fairen Wettbewerb, mehr Rechtssicherheit und den Bestand der haushaltsnahen Wertstoffsammlung erwarten Verbands-Experten der Ernährungsindustrie durch die Verabschiedung der fünften Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV). Das berichtet das Fachmagazin Milchnews milchnews.de.



So hätten sich unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) bve-online.de sowie der Markenverband markenverband.de entsprechend positioniert. Die BVE habe sich „seit Jahren für eine entsprechende Novelle eingesetzt, um den Bestand der haushaltsnahen Sammlung zu gewährleisten“, so das Magazin. „Schon während der politischen Beratungen hatten sich zahlreiche Wirtschaftsverbände, darunter auch der Milchindustrieverband, für die neuen Eckpunkte ausgesprochen.“ Die Novelle regele nun „zum einen eine Beteiligungspflicht für Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen, die mit Ware befüllt sind, an dualen Systemen ab 2009.“ Hierzu zählen mit Ausnahme der Eigenmarken des Handels die abfüllenden Produzenten. Um mehr Transparenz über die in Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungen zu schaffen, müssen die Erstinverkehrbringer zudem jährlich eine Vollständigkeitserklärung abgeben, „sofern sie Verkaufsverpackungen über den gesetzlich genau bestimmten Mengengrenzen vertreiben.“

Auch der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) http://www.bdsi.de äußerte sich positiv über Novelle. Durch die neue Regelung werde „Rechtssicherheit darüber geschaffen, wer bei den dualen Systemen lizenzieren muss, nämlich der so genannte Erstinverkehrbringer. Dies ist in der Regel der Hersteller bzw. bei Handelsmarken das jeweilige Handelsunternehmen. Dem Wettbewerb der verschiedenen Anbieter dürfte dies keinen Abbruch tun“, so die Verbandsmeinung.

Zwischenzeitlich wird die Konkurrenz für den einstigen Monopolisten Duales System Deutschland (DSD/Grüner Punkt größer. Insgesamt gibt es neun duale Systeme in Deutschland. Ab 2009 müssen die Verpackungen dann gemäß der Novelle auch das DSD-Logo nicht mehr tragen, die Kennzeichnungspflicht entfällt. Die fränkische BellandVision http://www.bellandvision.de, seit Jahresbeginn Entsorgungspartner des Handelsriesen Edeka http://www.edeka.de, dürfte zu den Gewinnern der Novelle zählen. Denn viele Handelsunternehmen, so die Milchnews, „bitten jetzt ihre Lieferanten, die gelieferten Verpackungen bei ihrem Kooperationspartner BellandVision und dessen dualem System BellandDual zu lizenzieren.“ Die Alternative, die auch beim Bundesumweltministerium (BMU) http://www.bmu.de Zustimmung finde, besteht darin, dass Handelsunternehmen als beauftragte Dritte die Lizenzierung für ihren Lieferanten selbst durchführen. Im Ergebnis entlaste dies die Lieferanten, der Handel könne sicherstellen, dass keine so genannten Schwarzfahrer-Verpackungen an Endverbraucher abgegeben würden. Denn dem Handel drohen empfindliche Bußgelder bei fahrlässiger Verbreitung der „Trittbrettfahrer-Verpackungen“.

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