(openPR) Mainz, 7. Mai 2008 - Die Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen liegt immer noch unter 30 Prozent – eine Gefahr bei sich abschwächender Konjunktur?
Die goldene Finanzierungsregel der 60er und 70er Jahre des letzten Jahrhunderts, dass mindestens das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt sein sollte, erlebt seit einigen Jahren eine Renaissance. Auch die jüngsten Turbulenzen an den Finanzmärkten werden nicht zuletzt aufgrund der Basel II Richtlinien, die Banken zu entsprechenden Eigenkapitalunterlegungen verpflichtet, zu einer restriktiveren Kreditvergabe führen. Der Bonität der Unternehmen wird künftig eine noch größere Bedeutung zukommen. Die selbständige Unternehmensberaterin Jutta Christ sprach zu diesem Thema mit Oliver Trautmann von der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden Württemberg GmbH, Stuttgart.
Eine Alternative zum herkömmlichen Finanzkredit stellt das eigenkapitalähnliche Mezzanine Kapital (Equity Mezzanine) in Form einer stillen Beteiligung dar. Vorteile sind die Nichtgestellung von Sicherheiten, die Nachrangigkeit im Insolvenzfall, eine zeitliche Befristung und die Rückzahlung zum Nominalwert. Der Eigenkapitalcharakter von Equity Mezzanine verbessert die Bilanzstruktur und die Bonität des Unternehmens und hat somit eine positive Wirkung auf das interne Bankenrating, was wiederum den Finanzierungsspielraum erweitert. Das Engagement von mezzaninem Kapital reicht von der Existenzgründung über innovative und technologieorientierte Unternehmen bis hin zur Begleitung etablierter Unternehmen im Bereich der Wachstumsfinanzierung.
„Die Einzelvolumina unserer Engagements liegen zwischen 50.000 und 2.500.000 Euro, bei durchschnittlich 300.000 Euro mit Laufzeiten von sieben bis zehn Jahren“, erläutert Oliver Trautmann von der MBG in einem Gespräch mit Jutta Christ. Voraussetzung für ein Engagement der MBG ist die Vorlage eines schlüssigen Businessplans, der eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung erwarten lässt. Es ist wichtig, dass der oder die Gründer einen entsprechenden fachlichen Hintergrund sowie berufliche Expertise in der relevanten Branche mitbringen. Bei Expansionsfinanzierungen für etablierte Unternehmen führt die MBG generell eine Einzelfallprüfung durch – ohne starres Ratingraster. Erwartet werden eine solide Historie, nachvollziehbare Perspektiven und eine gute Bonität. Wobei die MBG – im Gegensatz zu anderen Equity Häusern – auch Unternehmen begleiten kann, die nicht im Investmentgrade angesiedelt sind. „Die Bonität selbst betrachtet eine vergangene Periode. Bei unserem Entscheidungsprozess nimmt dagegen die Prüfung der Perspektiven ein ganz zentrales Thema ein. Es ist durchaus möglich, dass wir Unternehmen mit einer momentan noch nicht so guten Bonität aber entsprechenden Perspektiven unterstützen. Das ist ein wesentliches Merkmal, welches uns am Markt unterscheidet“, verdeutlicht Trautmann. „Eine Ersteinschätzung des Vorhabens können wir aufgrund von aktuellen Jahresabschlüssen und relevanten Informationen relativ schnell vornehmen. Diese bestimmt, ob das Vorhaben abgelehnt werden muss oder weiterverfolgt werden kann.“
Im weiteren Entscheidungsprozess werden von der MBG die gleichen Unterlagen wie von den Hausbanken bei Kreditvorhaben gefordert. Hierzu gehören ein Businessplan, eine Darstellung mit relevanten Informationen zum Unternehmen, seinen Produkten oder Dienstleistungen, zur Wettbewerbsposition, seinen Zielen und die entsprechenden Planberechnungen. Außerdem ist es wichtig, in welcher Höhe bereits Kapitaldienstverpflichtungen vorhanden sind. Aus den Unterlagen sollten zudem Informationen zum Management hervorgehen, wie die Darstellung wichtiger Personen und Fachkompetenzen. Sollte aufgrund der Altersstruktur in absehbarer Zeit eine Nachfolge anstehen, so ist diese ebenfalls im Businessplan zu behandeln – ob durch einen Nachfolger aus zweiter Reihe oder den eigenen Nachwuchs.
Der Weg zur MBG führt häufig über die Hausbanken, die als erste Ansprechpartner des Kunden in der Regel die Strukturierung der Finanzierung übernehmen. Selbstverständlich können Unternehmen auch direkt mit der MBG in Kontakt treten. Trautmann führt aus: „Die Phase vom Erstkontakt bis zu einer formalen Entscheidung ist relativ. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Unterlagen vollständig vorliegen und der Entscheidung in den Gremien, dauert es ungefähr sechs bis acht Wochen. Im Einzelfall kann sich der Entscheidungsprozess verkürzen, bei komplexen Fällen auch mal etwas verzögern.“
Nach erfolgreichem Abschluss gibt es einen Katalog an Informationsrechten und zustimmungspflichtigen Geschäften. Informationsrechte sind durch das Monats- oder Quartalsreporting abgedeckt. Standardmäßig sieht das Reporting einen Soll-/Ist-Vergleich mit Kommentierung der wesentlichen Positionen vor. Zudem erwartet die MBG eine offene Kommunikation des Unternehmens, um bei Problemen gemeinsam und frühzeitig Lösungsmöglichkeiten erarbeiten zu können. Die zustimmungspflichtigen Geschäfte beschränken sich auf grundlegende Angelegenheiten wie Änderungen in der Geschäftsführung oder die Aufnahme neuer Geschäftsbereiche. „Es geht uns nicht darum, den dritten Geschäftsführer zu stellen“, so Trautmann, „dies können und wollen wir nicht leisten. Wir müssen sicherstellen, dass langfristig ohne Sicherheiten zur Verfügung gestelltes Geld in dem Gebilde eingesetzt wird, das wir bei der Bewilligung vorgefunden haben.“
Trotz dieser Vorteile wird Mezzanine Kapital als Alternative zur herkömmlichen Finanzierung von mittelständischen Unternehmen nur zögerlich angenommen. Die Unsicherheiten bestehen insbesondere hinsichtlich der Fragen, inwieweit mir der Kapitalgeber hineinreden kann, ob ich meine unternehmerische Tätigkeit frei entfalten kann, und ob mein Kapitalgeber an der Wertentwicklung des Unternehmens partizipiert. „Die Berührungsängste gegenüber der MBG und anderen Marktteilnehmern seien allerdings unbegründet“, beruhigt Trautmann.
Eine Übersicht aller Kapitalbeteiligungsgesellschaften ist im Internet unter www.bvk-ev.de zu finden.













