(openPR) Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der insolventen Securenta Göttinger Immobilien und Vermögensmanagement AG findet am Dienstag den 13.05.2008, 09.00 Uhr im Göttinger Gerichtsgebäude die am 25.03.2008 vertagte turbulente Gläubigerversammlung ihren Fortgang.
Interessant dabei dürfte insbesondere der Ausgang des von Anlegern gestellten Befangenheitsantrags gegenüber dem Insolvenzgericht sein, der infolge der Verweigerung der Bekanntgabe des Auszählungsergebnisses über die Abwahl des Insolvenzverwalters und Einsetzung eines neuen Verwalters gestellt wurde. Auch die vom Insolvenzverwalter an Insolvenzgläubiger versandten Schreiben mit dem fragwürdigen Hinweis auf angeblich zu erwartende Steuerrückforderungen, die die atypisch stillen Gesellschafter nach Meinung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei MHG Rechtsanwälte Jena wohl eher einschüchtern sollen, sorgen im Vorfeld für Verunsicherung und verstärken die Bestrebungen, den Insolvenzverwalter Peter Knöpfel von der Gäubigerversammlung abwählen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe/Securenta" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.05.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
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Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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