(openPR) Welche Grundsätze gelten bei der Besteuerung von Fonds?
Viele Anleger wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen beim Investmentkauf und wie deren Besteuerung ausfällt. Hier die Antwort.
Im Grundsatz gilt, dass alle Fondsanteile auch Investmentfonds genannt, welche vor 2009 (also noch in diesem Jahr) erworben wurden/ auch noch werden, als ein sog. Altfall gewertet werden und nach der Einhaltung der 1jährigen Spekulationsfrist auch nach 2009 noch mit Gewinn steuerfrei veräußert werden können. Dies ist noch ein sehr großer Vorteil für alle Anleger, welche sich mit dem Gedanken tragen noch in diesem Jahr etwas für Ihre Altersvorsorge tun zu wollen.
Denn Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltungssteuer. Aufatmen können allerdings alle Investoren von 2008, denn Gewinne aus Käufen und Verkäufen aus Wertpapieren, welche auf Ebene des Altbestandes in Investmentfonds anfallen, bleiben auch künftig grundsätzlich steuerfrei. Dieses Verfahren nennt man im Sprachgebrauch: „(first in, first out)“












