(openPR) Jeder hat ihn, - keiner weiß was dann kommt.
Die meisten Beschäftigten haben ihn, einen VL – Vertrag. Früher noch ganz altdeutsch auch VWL Vertrag genannt und des Deutschen Liebstes Kind, wenn es darum geht etwas für die Altersvorsorge zu tun. Viele haben einen Fondssparplan abgeschlossen, um sich Kapital fürs Alter anzusparen. Die spannende Frage ist nun, nach der Einführung der Abgeltungssteuer 2009: „Fällt auch dieser Vertrag unter die Abgeltungssteuer?““ Und was ist mit den übrigen Sparplänen? „
Die Antwort ist ganz einfach, denn wenn Sie einen bestehenden Fondssparplan über das Jahr 2009 hinaus weiterführen, gilt laut Gesetz:
1; Alle Ausschüttungen aus einem Investmentfonds unterliegen -ab Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009-, für sämtliche Anteile der Abgeltungssteuer!
2; Bei einem Veräußerungsgewinn greift die Abgeltungssteuer nur für diejenigen Fondsanteile, welche ab dem Jahr 2009 verkauft werden, allerdings nicht jedoch für die sog. "älteren" Anteile. D.h. Alle Anteile, welche eben v o r der Einführung der Abgeltungsteuer angeschafft worden sind. Steuerlich gesehen eines Fonds - Verkaufs richtet sich das Finanzamt nach dem allgemein gültigen Fifo-Verfahren. Umgangssprachlich auch: „first in, first out“genannt. Es gelten also die Investmentanteile als zuerst verkauft, welche auch zuerst angeschafft wurden.
Allen Unkenrufen zum Trotze und dem Stand von heute kann man sagen, dass alle Sparpläne mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) künftig unter die Abgeltungssteuer fallen.












