(openPR) Frankfurt am Main, 03. April 2008 –
- Urteil des Landgerichts Würzburg stärkt Position der Swap-Anleger
- Weitere Schadensforderungen in 3-stelliger Millionenhöhe offen
- Erhöhter Handlungsbedarf aufgrund der Verjährungsfrist
Das Landgericht Würzburg hat in einem Urteil vom 31.03.2008 in Sachen WVV GmbH gegen die Deutsche Bank AG zu Ungunsten der Bank entschieden und diese zu Schadenersatzzahlungen an das kommunale Unternehmen verurteilt. Die WVV GmbH hatte bei Anlagegeschäften in so genannte CMS Spread Ladder Swaps der Deutschen Bank hohe Verluste hinnehmen müssen und die Bank aufgrund der unzureichenden Beratungsleistungen und mangelnder Aufklärung in Zusammenhang mit den hochspekulativen Produkten verklagt. Angebote des Unternehmens zu einer außergerichtlichen Einigung wurden von der Bank vor Klageeinreichung ignoriert.
Das Urteil stellt aus Sicht der PIA ProtectInvestAlliance – eines Zusammenschlusses der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der Kanzlei TILP Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin – eine weitere Stärkung der Position ehemaliger Käufer von Swap-Produkten deutscher Großbanken dar und bestätigt die Argumentation der Kläger. Über die PIA vertreten beide Kanzleien Swap-Kunden mit einem gesamten Volumen von rund 150 Mio. EUR.
„Dies ist bereits der zweite Gerichtsprozess, infolge dessen die Deutsche Bank AG Schadenersatz im Zusammenhang mit für den Kunden verlustreichen Swap-Geschäften zu leisten hat. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Urteil die Vergleichsbereitschaft der Banken deutlich erhöhen dürfte. Wir haben bislang bereits einige Vergleiche mit deutschen Großbanken wegen dieser Produkte abschließen können“, so Rechtsanwalt Klaus Nieding.
Von diesen positiven Entwicklungen werden nach Ansicht von PIA jedoch nur die betroffenen mittelständischen Unternehmen, Kommunen und kommunalen Gesellschaften profitieren, die vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Swap-Geschäftes Klage erheben, danach sind alle Ansprüche verjährt. Rechtsanwalt Andreas Tilp: „Vor dem Hintergrund, dass die meisten Geschäfte dieser Art in der ersten Jahreshälfte 2005 abgeschlossen wurden, dürften die Banken, allen voran die Deutsche Bank, daher versucht sein, auf Zeit zu spielen. Die Erfahrung aus unseren Fällen belegt, dass die Risikominimierung mittels Verjährung zur Strategie der Banken zählt.“
PIA weist in diesem Zusammenhang daraufhin hin, dass Kommunen, kommunale Unternehmen, aber auch mittelständische Unternehmen mit angestellter "Fremdgeschäftsführung" Vermögensbetreuungspflichten gegenüber dem Steuerzahler, der Kommune beziehungsweise den Gesellschaftern des Unternehmens haben und daher gehalten sind, vor dem Hintergrund der stattgebenden Entscheidung des Landgerichts Würzburg die Geltendmachung von entsprechenden Schadenersatzansprüchen gegen die jeweilige Bank anwaltlich prüfen zu lassen, um sich nicht selbst dem Untreuevorwurf auszusetzen.








