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E.ON-Netzverkauf verunsichert ostdeutsche Kommunen

18.03.200808:46 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Die Stromversorgung bereitet den Kommunen derzeit erhebliches Kopfzerbrechen. Seit der Ankündigung von E.ON, das Höchstspannungsnetz zu verkaufen und eine Veräußerung von Stadtwerkebeteiligungen prüfen zu wollen, befürchten sie, unversehens mit neuen Vertragspartnern, die sie sich gar nicht ausgesucht haben, konfrontiert zu werden. „Viele Konzessionsverträge mit den Energieversorgern enthalten Regelungen, wonach die Rechte und Pflichten auf einen geeigneten Dritten übertragen werden dürfen“, erläutert Christoph Germer, Rechtsanwalt von FPS Fritze Paul Seelig aus Berlin.



E.ON will mit dem Verkauf der Netze eine laufende Auseinandersetzung mit der EU-Kommission beenden und – laut Pressemeldung des Konzerns – dem Wettbewerb auf dem Strommarkt deutliche Impulse gegen. „Diese Ankündigung könnte jedoch der Anfang eines flächendeckenden Rückzugs der großen Verbundunternehmen aus dem Netzgeschäft sein“, befürchtet Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jörg Huse von FPS Schmidt und Kollegen aus Potsdam. In Städten und Gemeinden, die über keine eigenen Stadtwerke verfügen, betreiben Tochterunternehmen der großen Energiekonzerne die Energieversorgungsnetze. Hierzu schließen die Kommunen und die Versorger Konzessionsverträge mit Laufzeiten von bis zu 20 Jahren ab.

Besonders heftig könnten die Veränderungen die ostdeutschen Kommunen treffen. Denn hier laufen viele dieser Konzessionsverträge in den nächsten zwei bis drei Jahren ab. Die Kommunen müssen das Auslaufen eines solchen Vertrages zwei Jahre vorher bekannt machen und sich dann entscheiden, ob sie einen neuen Vertrag mit dem bisherigen Netzbetreiber abschließen, die Netze selber übernehmen oder sich einen anderen Vertragspartner suchen. „Doch das ist gerade in einer solchen Umbruchphase gar nicht so einfach“, merkt Wirtschaftsprüfer Huse an, „denn die kommunalen Entscheidungsträger müssen vor dem Abschluss eines Konzessionsvertrages prüfen, ob die Übernahme des Netzes – ggf. unter Beteiligung Dritter – eine wirtschaftliche Alternative darstellt.“

„Bei dem Verfahren der Bekanntmachung, der Auswahl des Vertragspartners und der Ausgestaltung der Verträge muss besonders viel Sorgfalt an den Tag gelegt werden“, warnt Energierechtler Germer. So sollten die Kommunen sicherstellen, dass der Partner des Konzessionsvertrages sein Engagement über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrecht erhalte. Sonst seien sie auch künftig nicht vor so überraschenden Änderungen, wie sie jetzt von E.ON in Aussicht gestellt werden, geschützt.

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