(openPR) Wer ALG II bezieht, sollte die Stromfresser seiner Wohnung besonders gut kennen. Denn eine erhöhte Strom-Jahresrechnung läßt automatisch auf ein unwirtschaftliches Verhalten des Leistungsempfängers schließen. So argumentiert zumindest das Job-Center Essen und droht mit Sanktionierung. Die Erhöhung des Strompreises und der MwST. innerhalb des letzten Jahres wurden dabei nicht berücksichtigt. Der Fall: Ein Ehepaar (Leistungsempfänger) erhielt 8 Monate nach Umzug in eine preiswertere Wohnung die erste Jahresabrrechnung. Der örtliche Energieversorger RWE forderte eine Nachzahlung in Höhe von € 438,-. Der erhöhte Stromverbrauch wurde von den Antragstellern damit begründet, das die Warmwasserversorgung ihrer Dusche in der neuen Wohnung über einen Durchlauferhitzer lief, was in der alten Wohnung nicht der Fall war. Dadurch erhöhte sich zwangsläufig der Verbrauch. Der hohe Nachzahlungsbetrag ergab sich aber auch durch die Erhöhung der Strompreise und der Mehrwertsteuer im letzten Jahr. Diese bekannte Tatsache wurde vom Job Center jedoch ignoriert. Es warf dem Antragsteller unwirtschaftliches Verhalten vor und drohte bei künftigen Nachforderungen mit Sanktionierung. Die Antragsteller mußten eine entsprechende 'Belehrung' unterschreiben. Dem Antrag auf Übernahme der Kosten auf Darlehnsbasis wurde entsprochen.
















