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Schöne Bescherung: Schwangere Studentinnen werden falsch informiert

20.12.200508:06 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Kein Ausschluss vom Arbeitslosengeld (ALG II)

Beraterinnen bei pro familia Berlin hören immer öfter von Studentinnen, dass sie von den Job-Centren mit der Auskunft wieder weggeschickt werden, Studentinnen seien grundsätzlich vom Arbeitslosengeld II-Bezug ausgeschlossen. Diese Information ist jedoch falsch. Würden Studentinnen besser informiert, könnten sich zukünftige Akademikerinnen leichter für eine Schwangerschaft in der Studienzeit entscheiden:

- Bereits bei einer Beurlaubung kann die Studentin ein Anrecht auf Arbeitslosengeld (ALG II) haben. Die Exmatrikulation darf vom Job-Center nicht als Voraussetzung für die Bearbeitung eines ALG II-Antrages gefordert werden. Studentinnen können sich wegen einer Schwangerschaft für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen. In dieser Zeit können sie bei einem Job-Center sehr wohl einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen.

- Bereits während des Studiums - auch ohne Urlaubssemester - kann aufgrund der Schwangerschaft Mehrbedarf, eine einmalige Babyausstattung sowie Schwangerschaftsbekleidung beantragt werden. Auch in diesem Fall muss das Job-Center prüfen, ob die Studentin Anspruch auf diese Hilfen hat. Frauen, die einen Antrag beim Job-Center stellen wollen, sollten darauf achten, dass ihr Antrag beim Einreichen einen Eingangsstempel bekommt und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Denn nur gegen eine schriftliche Ablehnung sind Rechtsschritte möglich.

Es kommt gar nicht so selten vor, daß Frauen mitten im Studium schwanger werden und sich überlegen, ob sie es schaffen können, Mutter zu werden, ohne das Studium an den Nagel hängen zu müssen. Die finanzielle Situation spielt bei der Entscheidung für oder gegen das Kind eine wesentliche Rolle.

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