(openPR) Das am 27. Mai 2008 in München oder am 25. Juni 2008 in Köln stattfindende zweitägige Seminar „Kündigung und Aufhebungsverträge“ mit direkt anschließendem Ergänzungsseminar „Kündigung trotz Sonderkündigungsschutz“ des Veranstalters Management Forum Starnberg GmbH informiert Geschäftsführer und führende Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, unter der Leitung von fachkundigen Experten über rechtliche Gestaltungsspielräume bei der Kündigung von Mitarbeitern. Die Seminare erläutern alle wichtigen arbeitsrechtlichen Neuerungen. Kündigungsrecht ist nicht automatisch Abfindungsrecht. Die Seminare vermitteln neben dem praxisrelevanten rechtlichen Wissen auch die erforderlichen taktischen Grundkenntnisse, um Kündigungen optimal vorzubereiten und typische Fehler bei der Vertragsbeendigung zu vermeiden.
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Maximilianstraße 2b
82319 Starnberg
“Excellence in Business Information” – dieses Motto verpflichtet und deshalb bietet Management Forum Starnberg mit Fachkonferenzen und –seminaren für Führungskräfte das, worauf es im nationalen und internationalen Wettbewerb ankommt: aktuelle Informationen, optimal aufbereitetes Fachwissen und Erfahrungsaustausch zu allen relevanten Wirtschaftsthemen. Seit 1993 veranstaltet Management Forum Starnberg Fachkonferenzen und -seminare zu aktuellen Themen und Entwicklungen in der Wirtschaft. Die thematischen Schwerpunkte unserer Veranstaltungen liegen in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Marketing und Vertrieb, Energie, Facility Management, Bau, Personal, EDV/Organisation, Recht, Produktion, Forschung & Entwicklung. Neben offenen Veranstaltungen bietet Management Forum Starnberg auch die Konzeption und Durchführung von Inhouse-Schulungen an.
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Starnberg, 13.8.2009 - Das Business-Symposium für Trendforschung und Innovationsmanagement setzt Maßstäbe: Das trendforum 2009 bietet Führungskräften aktuelles Wissen, und viel Raum für intensiven Erfahrungsaustausch. internationale Key Note Speaker, Ray Kurzweil als „gebeamter“ Redner, Trendscouts aus aller Welt, die akustische Speisekarte und viele weitere Premieren. Innovative Formate, Trends zum Anfassen, hochkarätiges Networking und das Rahmenprogramm "Innovation in Action" machen die Veranstaltung zu einem echten Highlight. Termin: 1. u…
Nichts mehr vergessen, was wichtig ist - erfolgreich die tägliche Informationsflut meistern: Auf den kombiniert buchbaren Intensivseminaren Gedächtnistraining - Speed Reading am 5. und 6. August 2008 in Frankfurt/M. oder am 16. und 17. September 2008 in München lernt der Teilnehmer die entscheidenden Techniken kennen, um mit der täglichen Informationsflut effektiver umzugehen und den persönlichen Erfolg durch ein perfektes Gedächtnis voranzutreiben. Durch eine souveräne Verfügbarkeit wichtiger Fakten, Zahlen, Namen und Daten fällt es leichter…
… vor der Novellierung geltenden Benachteilungsverbot sowie der eingeschränkten Widerrufsmöglichkeit sieht die Neuregelung in § 4 f Abs. 3 BDSG nun zusätzlich auch einen Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten vor. Danach ist dieser während seiner Amtszeit sowie für einen nachwirkenden Zeitraum von einem Jahr nur noch aus wichtigem Grund kündbar.
„Eine …
… Seminars erhalten die Personalverantwortlichen mit Hilfe prägnanter Praxisbeispiele Sicherheit im Umgang mit den Herausforderungen, die sich aus dem Sonderkündigungsschutz ergeben. Die Schwerpunktthemen sind der Sonderkündigungsschutz zum Beispiel für Schwangere und Mütter, schwerbehinderte Menschen, Elternzeitberechtigte, die „alkoholbedingte“ Kündigung …
… vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dies gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außerordentliche Kündigung.
Der dem schwerbehinderten Arbeitnehmer gebührende Sonderkündigungsschutz setzt ein, sofern das betreffende Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung schon länger als sechs Monate bestanden hat. Auch Auszubildende …
… Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig. Das Arbeitsverhältnis kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Sonderkündigungsschutz setzt eine wirksame Bestellung als Abfallbeauftragter voraus. Die Bestellung bedarf der Schriftform und wird regelmäßig gesondert dokumentiert. Im Einzelfall kann sie …
… die außerordentliche Kündigung also erst dann aussprechen, wenn der Betriebsrat hierzu zuvor seine Zustimmung erteilt hat.
Mit dem Verlust des Betriebsratsamtes endet der Sonderkündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds. An seine Stelle tritt jedoch die Nachwirkung des Sonderkündigungsschutzes für ehemalige Betriebsratsmitglieder nach § 15 Abs. 1 S. 2 …
… beabsichtigten Kündigung zu beantragen. Kündigt hingegen der Schwerbehinderte selbst das Arbeitsverhältnis, ist eine Zustimmung seitens des Integrationsamtes nicht erforderlich.
Der Sonderkündigungsschutz gilt für alle schwerbehinderten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung länger als sechs Monate besteht. Hierzu …
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil v. 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 – über den Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers entschieden.
Grundsätzlich ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt.
Vom Zustimmungserfordernis …
… BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers, d. h. ordentliche und außerordentliche Beendigungs- und Änderungskündigungen. Nicht erfasst werden indes Befristungen, Arbeitnehmerkündigungen und Aufhebungsverträge. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt. Für Arbeitgeber ist zu beachten, dass, soweit sich der …
… Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
Der schwerbehinderte Kläger war langjährig bei der insolventen Arbeitgeberin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterfiel einem tariflichen Sonderkündigungsschutz. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt im Rahmen des zunächst in Eigenverwaltung betriebenen Insolvenzverfahrens, nachdem sie mit …
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