(openPR) Falls Sie nicht in einer betriebseigenen Kantine zu Mittag essen können, sondern sich jeden Tag selbst verköstigen müssen, wissen Sie selber: Entweder ist das "tägliche Brot" auf Dauer zuwider, oder das Tagesessen in umliegenden Lokalitäten ziemlich teuer. Um nun das Essen schmackhafter und preiswerter zu machen, gewähren viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Essensgeldzuschüsse oder Essenmarken. Eine elegante Methode zur finanziellen Unterstützung beim täglichen Mittagessen sind die sog. Menü-Schecks. Diese Gutscheine können Sie für Ihre Verköstigung in nahe gelegenen Gaststätten, Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittel- und Feinkostgeschäften einlösen.
Und dabei profitieren Sie nicht nur von einem besseren Essen, sondern auch noch von einem interessanten Steuervorteil: Der Wert des Menü-Schecks darf um bis zu 3,10 EUR höher sein als der amtliche Sachbezugswert für das Mittagessen und bleibt dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
Im Jahre 2008 darf - wie schon im Jahre 2007 - ein Menü-Scheck also einen Wert bis zu 5,77 EUR haben, wobei dann nur der Sachbezugswert von 2,67 EUR steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
STEUERRAT:
Diese Möglichkeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber günstig. Mit Menü-Schecks kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Essensgeldzuschuss von monatlich 46,50 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Das sind immerhin 558 EUR im Jahr! Sprechen Sie also getrost Ihren Arbeitgeber auf diese vorteilhafte Steuerregelung bei Menü-Schecks einmal an.
Über Einzelheiten können Sie sich ausführlich informieren bei www.Steuerrat24.de im Beitrag "Menü-Schecks und Sach-Gutscheine mit Steuervorteil".










