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Neue Checkliste 2008 zur Heizkostenabrechnung ist da

20.02.200809:42 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Neue Checkliste 2008 zur Heizkostenabrechnung ist da
Die neue Checkliste Heizkostenabrechnung 2008 ist da
Die neue Checkliste Heizkostenabrechnung 2008 ist da

(openPR) HEIZWARE stellt die neue Heizkosten-Checkliste 2008 vor. Nutzer der Online-Heizkostenabrechnung erhalten verständliche Hinweise, was eine Heizkostenabrechnung enthalten soll und wie die bereits erstellte Heiz- und Hauskostenabrechnung zu prüfen ist, bevor sie den Mietern ausgehändigt wird. Eine willkommene Ergänzung bereits veröffentlichter Checklisten.

Schon in der Vergangenheit gab es mehrere Institutionen, Mietervereine, und Magazine die Checklisten zur Überprüfung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung zur Verfügung stellten oder sie online im Internet anbieten. Im Wesentlichen gleichen sich diese Checklisten und sind sicherlich zur Kontrolle hilfreich. Hier nun schließt HEIZWARE aber eine Lücke und stellt für die selbst gefertigte Abrechnung aus dem eigenen Online-System eine Checkliste vor, die auch auf aktuelle Statistiken hinweist und schon vor der Verteilung an die Mieter dabei zu helfen versucht, Fehler auszumerzen.

Im Internet unter der Adresse: http://www.heizware.de/dok/Checkliste_Heizkostenabrechnung.pdf kann diese Checkliste aufgerufen werden.

Denn eines sollte jeder bedenken: Kein Heizkostenabrechnungssystem kann die Kontrolle ersetzen. Für die korrekte Abrechnung wird dringend empfohlen, nach Erstellung und Probedruck die Plausibilität nochmals zu kontrollieren. (Ganz Kundenfreundlich: Schließlich lässt das System unbegrenzte Anzahl von Wiederholungen zu - kostenlos !) Auch sollte sich jeder Programm-Anwender die Mühe machen, noch einmal den geschlossenen Mietvertrag, und hier insbesondere die vereinbarten Abrechnungsschlüssel und Abrechnungspositionen mit der Haus- und Betriebskostenabrechnung abzugleichen.

Sind wirklich alle Positionen, die abgerechnet wurden, im Mietvertrag vereinbart? Stimmt der Abrechnungszeitraum und ist die 12-Monatsfrist zur Erstellung der Kostenrechnung eingehalten? Diese und weitere Fragen müssen mit „ja“ beantwortet sein. Ärger vermeiden und den vereinbarten Mietvertrag einhalten ist die beste Art, ein angenehmes Vermietungsverhältnis zu erhalten. Mieter und Vermieter auf gleicher Augenhöhe bei Vertragsabschluß und bei der Vertragserfüllung. So sollte es sein. HEIZWARE will dabei helfen, dass es korrekt zugeht. www.heizware.de

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